pts20030704003 Forschung/Entwicklung, Politik/Recht

Gewerbeverein fordert globale Debatte zu Biotech-Rahmenbedingungen

Die Bioethik-Debatte darf nicht nur nach religiösen Kriterien geführt werden


Wien (pts003/04.07.2003/08:10) Die gebundene Fassung der Regierungserklärung 2003-2006 endet mit dem wahren Satz "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" von Antoine de Saint-Exupery. Zu einem der wesentlichen Zukunftsthemen - der Biotechnologie - fällt dann den Autoren nur sehr wenig ein: "Zur Förderung des Forschungsstandortes Österreich zählt auch die Umsetzung der EU-Biopatent-Richtlinie. Damit wollen wir die vielen Biotech-Unternehmen, vor allem die Start-ups stärken". Die Umsetzung des Rechtsschutzes biotechnologischer Erfindungen in nationales Recht wurde von der EU für 30. Juli 2000 terminisiert - passiert wird auch am 30.7.2003 noch nichts sein. Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) sieht darin einmal mehr eine Technologieignoranz der Regierung, verbunden mit einer mehr als drei Jahre währenden fahrlässigen Rechtschutzunsicherheit der hier forschenden Biotech-Firmen!

Biotech-Rahmenbedingungen sind bereits derzeit ein globales Thema und der Schlendrian Österreichs bei Umsetzung der Biopatent-Richtlinie ist Beweis, welch geringen Stellenwert die Zukunft hierzulande einnimmt.

Ethik und Recht müssen dauerhaft sein, und bei der Regelung einer dynamischen Disziplin wie der Biotechnologie geht das nur, wenn sie allgemein bleiben und Spielräume offen lassen.

Die Bioethik-Debatte globalisiert sich - hoffentlich nicht im Sinne der zögerlichen österreichischen Bundesregierung. Womöglich werden die Europäer und Amerikaner dabei entdecken, wie christlich-abendländisch sie doch sind - und zwar allesamt, die Säkularen und Progressiven nicht ausgenommen. Kulturelle und religiöse Tiefenprägungen wirken nach, auch wenn Traditionen verblassen. Dass die Embryonenforschung in Israel weiten Auslauf genießt, hängt nicht zuletzt mit dem Status des Ungeborenen in der jüdischen Lehre zusammen; er gilt hier nicht, wie im Katholizismus, vom Augenblick der Zeugung an als Mensch mit vollem Lebensrecht. In China gräbt man unter den Trümmern der zusammengebrochenen kommunistischen Ideologie nach konfuzianischen Handreichungen für die Bioethik und stellt fest, dass das Menschsein an die Geburt, den Eintritt in die Gemeinschaft gebunden ist.

Damit verglichen, steht selbst das liberale Großbritannien, das den Embryo in den ersten vierzehn Tagen zur Forschung freigibt, noch im unmittelbaren Einzugsbereich des Vatikans. Die Forscherneugier ist nur das eine Stück des Erbes, von dem das Abendland und seine Ableger groß gemacht wurden; das andere ist die unbedingte Achtung der Person. Es wird nicht leicht sein, dafür in einer globalen Debatte zu werben. Aber ein Grund, sie aufzugeben, besteht nicht.

Wenn man bedenkt, wie rasch es gelang, globale Einigkeit gegenüber dem Terrorismus zu erzielen - über alle politischen und religiösen Grenzen hinaus - dann muss doch eine global verbindliche Bioethik ebenfalls formuliert werden können - so der ÖGV!

Schließlich geht es um die Zukunftschancen und die Würde des Menschen!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Dr. Herwig Kainz
Tel.: 01-587-36/3330
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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