pts20030714004 Politik/Recht

Gewerbeverein kritisiert Endlosferien der Nationalratsabgeordneten!

Es gibt genug Regelungsbedarf, um auch im Sommer zu arbeiten!


Wien (pts004/14.07.2003/08:54) Natürlich sind die vom Steuerzahler berappten weit mehr als zwei Monate sitzungsfreier Nationalratsperiode nicht dem Faulenzen der uns so teuren Abgeordneten gewidmet. Da gibt es harte Maloche im Wahlkreis. Denken wir nur, wie intensiv und sogar unter Einsatz seines Lebens (und Gefährdung des anderer) seinerzeit der Abgeordnete Gaugg diesem wichtigen Teil seiner Mandatarstätigkeit nachkam.

Im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV) wundert man sich, dass 183 höchstbezahlte Mandatare in einer Zeit dringendsten Handlungsbedarfs nicht ihrer Kerntätigkeit nachgehen. Da ist etwa ein überaus wichtiges Projekt - die zugesagte Harmonisierung der Pensionssysteme - noch offen. Von den Beamten wird dazu ja nichts Substanzielles kommen - die werden ihre Hyper-Privilegien verteidigen. Da sollte und muss sich das Parlament doch seiner Kernaufgabe widmen: Gesetze ausarbeiten und beschließen. Und zwar bei der Pensionsharmonisierung so, dass am 1.1.2004 das Kapitel fair abgeschlossen ist.

In keinem Unternehmen könnten leitende Angestellte - ja nicht einmal der Portier - bei einem solch drängenden Projekt weit über zwei Monate auf Urlaub gehen. Wobei fairerweise die Portiere des Parlaments ja nur eine normale Urlaubsregelung in Anspruch nehmen. Parlamentariern allerdings ist eine speditive Behandlung der Pensionsharmonisierung weit weniger wichtiger als ihr dolce far niente.

Der ÖGV hat ja schon vor Monaten dazu das Drei-Paragrafen-Gesetz zur Pensionsharmonisierung vorgestellt:

* Paragraf 1: Für alle Beschäftigten von Institutionen, die im Bereich der Rechnungshofsprüfungskompetenz (inkl. Landesrechnungshöfe) stehen und insbesondere die dort tätigen Funktionäre gelten die Bestimmungen des ASVG ab 1.1.2004.

* Paragraf 2: Allfällige Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung, die über die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage hinausgehen, werden bei einer privaten Pensionskasse veranlagt; der Ertrag wird ab Pensionsantritt ausbezahlt.

* Paragraf 3: Bestehende Pensionen der betroffenen Personen, die über der jeweiligen vergleichbaren ASVG-Höchstpension liegen, werden so lange nicht valorisiert, bis sie diesen Betrag erreicht haben.

Als Belohnung für eine entsprechende Beschlussfassung sollten die Parlamentarier heuer noch ihre über zwei Monate Urlaub genießen. Später müssen sie dann arbeiten, wie jene, die sie vertreten - gebt jedem eine zweite Chance!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Dr. Herwig Kainz
Tel.: 01-587-36/3330
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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