Gewerbeverein verlangt rasche ÖBB-Sanierung!
Das Arbeitsverfassungsgesetz hat in unserer Bahn Anwendung zu finden!
Wien (pts004/16.07.2003/08:54) Der "wahre" Chef der ÖBB, Eisenbahnergewerkschafter Haberzettl zeigt uns immer wieder, wie er "seinen" Betrieb führt. Dafür ist uns unsere ÖBB - jeden Staatsbürger, ob er sie benützt oder nicht - 540 EUR jährlich wert. Knackpunkt ist diesmal, dass er sich querlegt, die ÖBB von ihrem fürstlichen Dienstrecht in das für die Wirtschaft geltende Arbeitsverfassungsrecht überzuleiten.
Dazu stellt der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) fest:
* Oberstgerichtliche Urteile haben stets die Bahn in ihrer jetzigen Form anderen Unternehmen gleichgestellt (etwa bei der Kommunalsteuer).
* Mit der Schienenliberalisierung vom März 2003 tritt die Bahn in Wettbewerb mit Wirtschaftsbetrieben; Strecken müssen öffentlich ausgeschrieben werden; dies ist noch nicht passiert. Wettbewerb ist nur dann fair, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen für alle Mitbewerber gleich sind.
* Dass sich Herr vorm Walde (er wurde einst zum ÖBB-Generaldirektor bestellt und scheint es immer noch zu sein) bei der Bahnreform überhaupt nicht weiterbewegt, sollte langsam seinen Abschied wegen Unfähigkeit zur Folge haben.
* Wenn man bedenkt, dass die Pensionsreform auf höchster Ebene zu Recht ausverhandelt wurde, dann befremdet es sehr, wenn die Bahnreform nicht zur Chefsache gemacht wird. Einen Staatssekretär mit dem ÖBB-Gewerkschaftsboss die Bahnreform ausverhandeln zu lassen, ist wohl lachhaft. Wie steht eigentlich der Bundeskanzler zu dieser Causa; außer, dass er dazu einige Worte in seiner Regierungserklärung verlas?
* Die Überleitung der ÖBB in den Geltungsbereich des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) ist der einzig mögliche Weg, Sanierungen in Angriff zu nehmen, die durch das geltende Dienstrecht nicht umsetzbar sind.
* Sollte die Regierung nicht endlich jenen ominösen Paragraf 2 aus dem ÖBB-Gesetz entfernen - demzufolge die öffentliche Hand die Ausfallshaftung für die Bahn-Misswirtschaft übernimmt - dann können in Schwierigkeit geratende Unternehmen, das gleiche Recht für sich in Anspruch nehmen. So herausragend ist die Leistung, Personen und Güter von A nach B zu transportieren nun auch wieder nicht, dass dafür zehn Prozent der heimischen Gesamt-Steuerleistung aufgehen!
Die Regierung ist endlich gefordert, die Belastung des Steuerzahlers über eine wirksame und dem Wettbewerb gegenüber faire ÖBB-Sanierung zu verringern!
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