Gewerbeverein: Außergerichtlicher Tatausgleich für Pensionserschleicher?
In den Personalstand müssen die "Glücklichen" jedenfalls zurück!
Wien (pts004/29.07.2003/08:15) Es ist ja wohl sicher, dass von den 4000 Fällen von Pensionserschleichung bei Post, Telekom, ÖBB und Postbus, die nun staatsanwaltlich verfolgt werden, keine 4000 Unschuldigen übrigbleiben. Wobei ja pro Fall noch schuldige Ärzte, Manager und andere Erfüllungsgehilfen zu zurechnen sind. Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) schlägt jedenfalls vor, schon jetzt ein würdiges Ausstiegsszenario für die Betroffenen vorzulegen.
Wenn man sich bei mutmaßlichem Insiderhandel durch außergerichtlichen Tatausgleich freikaufen kann, so der ÖGV, sollte diese Chance auch den Reuemütigen zu Teil werden, die vor Einleitung des Gerichtsverfahrens an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Dass diese Leute - so sie nun unter dem Lebensalter 56,5/61,5 sind - von den sie in die Pension "entsendenden" Unternehmungen zurückzunehmen sind, steht ja wohl ausser jeder Debatte.
In dieser Situation stimmt es nachdenklich, wenn die politische ÖBB-Führung ankündigt, dass tausende Mitarbeiter in den "legalen" Vorruhestand geschickt werden sollen.
Es muss endlich der Politik einmal klar werden, dass die Personalstände von Post, Telekom, ÖBB und Postbus um ein paar Tausend höher sind, als sie derzeit angeben - eben jenen Pensionserschleichern - wie viele von ihnen immer im Netz der Justiz hängenbleiben.
Es kann von einer Wirtschaftsinteressensvertretung nicht hingenommen werden, dass eklatante Wettbewerbsverzerrungen - und das ist die Methode des illegalen, wie des legalen Vorruhestandes - locker abgehandelt werden. Dass die Rückkehr der Illegalen in die Unternehmen, dem Steuerzahler jedenfalls wieder auf den Kopf fällt, ist ja klar. Aber dann bezahlen die Leute wenigstens ihre Pensionsbeiträge und konsumieren keine ungerechtfertigten Pensionen.
Der ÖGV will der Politik einen Denkanstoß geben, wie die Rückkehr der Illegalen würdevoll vor sich gehen kann. Das wäre mit einem außergerichtlichen Tatausgleich (Rückzahlung der Pensionen, Zahlung der SV-Beiträge und ein Strafbetrag), wohl am ehesten zu erreichen!
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