pts20030825024 in Leben

Endlich OGH-Urteil für Sexhotline-Kunden, Sexgespräch maximal 30 Minuten erlaubt

ECC-Geschäftsführer Wolfgang Pöltl ersucht um Anruferinformation


Graz (pts024/25.08.2003/16:27) Endlich hat der OGH reagiert und festgestellt dass Sextelefongespräche nur 30 Minuten dauern dürfen. Ansonsten ist der Anrufer nicht verpflichtet die Mehr-Minuten zu bezahlen! Auf Grund dieses Urteiles könnten nun Anrufer bereits bezahlte Entgelder zurückfordern. Das European Callcentre LTD., vertreten durch Geschäftsführer Wolfgang Pöltl, klagt derzeit die Telekom Austria AG auf Bekanntgabe der klagsfähigen Anschriften von gesetzwidrig agierenden Mehrwertnummernbetreibern.

Die TA verweigert die Bekanntgabe dieser Daten und schützt somit, nach Meinung von Wolfgang Pöltl, die vom ECC beanstandeten Mehrwertdienstbetreiber. Hier herrscht zur Zeit in Österreich ein völlig rechtsfreier Raum, diesen hat sich die TA geschaffen. In Deutschland und in der Schweiz werden die Daten der Mehrwertdiensteanbieter sofort bekanntgegeben.

(Ende)
Aussender: www.bundespraesidentenwahl.at
Ansprechpartner: Wolfgang Pöltl
Tel.: 0664/1401616
E-Mail: office@teleaustria.at
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