pts20040324020 Politik/Recht, Medizin/Wellness

"Für Menschen mit HIV ist die Grenze des Zumutbaren überschritten"

Deutsche AIDS-Hilfe e.V. zur Ausschlussliste rezeptfreier Medikamente


Berlin (pts020/24.03.2004/12:28) Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden ab dem 1. April 2004 nur noch in Ausnahmefällen von den Krankenkassen bezahlt. Vor allem chronisch Kranke - darunter viele Menschen mit HIV und/oder chronischer Hepatitis - müssen dann Mittel, die für die Behandlung von Symptomen oder von Nebenwirkungen der Therapie erforderlich sind (z. B. zur Senkung des häufig auftretenden Fiebers, gegen Durchfälle oder Übelkeit), aus eigener Tasche bezahlen, obwohl die Behandlung ohne diese Mittel zumeist nicht durchzuhalten ist. "Für Menschen mit HIV und andere chronisch Kranke ist damit angesichts der ohnehin schon starken finanziellen Belastungen durch die Gesundheitsreform die Grenze des Zumutbaren überschritten", erklärt Armin Schafberger, Referent für Medizin und Gesundheitspolitik der Deutschen AIDS-Hilfe e.V., zumal diese Kosten nicht im Rahmen der zwei- bzw. einprozentigen Zuzahlungsregelung angerechnet werden. Schafberger rechnet vor, was das z. B. für einen als chronisch krank anerkannten HIV-positiven Sozialhilfeempfänger bedeutet, der mit circa 300 Euro im Monat auskommen muss: Er wird zwar nach der monatlichen Zuzahlung von einem Prozent (= 3 Euro) seiner zum Lebensunterhalt verfügbaren Einkünfte von weiteren Zuzahlungen für seine verschreibungspflichtigen Medikamente befreit, muss aber alle nötigen nicht verschreibungspflichtigen Medikamente aus eigener Tasche bezahlen, was sich schnell auf 30 Euro pro Monat summiert - zehn Prozent des Geldes, das ihm zum Lebensunterhalt bleibt!

Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. hatte eine fachlich fundierte Liste nicht verschreibungspflichtiger Medikamente in die Beratungen eingebracht, die nach Meinung aller Experten sowohl im Rahmen der ursächlichen HIV- und Hepatitis-Therapie (viele HIV-Infizierte haben auch eine chronische Hepatitis) als auch für das Nebenwirkungsmanagement unabdingbar notwendig sind. Von diesen Medikamenten finden sich jedoch nur wenige auf der am 16. März vom Gemeinsamen Bundesausschuss (einem vom Gesetzgeber eingerichteten Gremium aus Krankenkassen-, Ärzte- und Patientenvertretern) beschlossenen so genannten Ausschlussliste mit Medikamenten, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten.

"Wir fordern die Bundesregierung daher auf, bei der zum Ende des Jahres vorgesehenen Überprüfung der Auswirkungen der Gesundheitsreform eine Öffnungsklausel für solche Medikamente einzuführen, die zur Therapie und zum Nebenwirkungsmanagement notwendig sind", sagt DAH-Referent Hetzel. Außerdem müssten prinzipiell all jene, die (ergänzende) Sozialhilfe oder Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherungsleistungen beziehen, von Zuzahlungsleistungen freigestellt werden, um unzumutbare Härten zu verhindern.

Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. erstellt eine kommentierte Arzneimittelliste für die HIV- und Hepatitisbehandlung erstellt, welche die neuen Regelungen sowohl für Patienten als auch für Ärzte handhabbarer machen soll. Diese Liste kann ab 1. April bei der DAH abgefordert werden.

(Ende)
Aussender: Deutsche AIDS-Hilfe e.V.
Ansprechpartner: Dirk Hetzel
Tel.: 030 / 69 00 87 - 50
E-Mail: dirk.hetzel@dah.aidshilfe.de
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