pts20040512051 Politik/Recht

Gewerbeverein: Lasset uns Grasser um seine Gnade bitten! Endlich outet sich KHG!

Unvorstellbar: Im Jahr 2004 beansprucht der Finanzminister noch ein Gnadenrecht!


Wien (pts051/12.05.2004/19:05) Man glaubt sich in der k.u.k. Monarchie oder man meint die Himmelpfortgasse sei ein Wallfahrtsort. Da enthält doch das Finanzstrafgesetz aus dem Jahr 1958, das mittlerweile 48 Mal novelliert wurde - zuletzt 2003 - heute noch das Wort Gnadenrecht als Überschrift des XIII. Hauptstückes (§ 187). Die Obrigkeit lässt grüßen - so der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV).

Diese Sprache verrät, wie man in Österreich mit dem Steuerunterworfenen umgeht. Auf Augenhöhe findet dies jedenfalls nicht statt.

Man kann natürlich jede Kritik an einem einstmals gebräuchlichen Wort als Haarspalterei bezeichnen. Zu Recht fordert jeder weibliche Magister, als Magistra angesprochen zu werden und es gab sogar Parteiobere, die mit Frau Generalsekretärin angesprochen werden wollten; was sprachlich bedenklich ist!

"Der Zusammenhang zwischen Sprache und Gesellschaft sollte selbstverständlich sein. Dass das noch lange nicht ist, sieht man an der gesellschaftlichen Reaktion, diesen Aspekt als Orchideenthema abzutun, für die politische Wirkung nicht ernst zu nehmen und lächerlich zu machen", meinte 1998 Heide Schmidt im Rahmen der liberalen Matinee zum Frauentag.

Recht hatte sie. Allerdings gibt es noch viel gewalttätigere Worte in unserer Gesellschaft, als jene, die Heide Schmidt damals meinte.

Das die p.t. Obrigkeit einen sehr rüden Umgang mit den Untertanen pflegt(e), teilte uns erst vor knapp drei Jahren der höchste Beamte des Wiener Rathauses, Magistratsdirektor Ernst Theimer in einer von uns Steuerzahlern finanzierten Hochglanzwerbung mit. Die Unternehmensphilosophie der Stadt Wien wurde neu geschrieben (wörtlich): "Den Bürger nicht als Bittsteller, sondern als Kunden zu sehen".

Der Mann hat damit geoutet, dass wir bis zuletzt von seinen Beamten schikaniert, gemobbt und als Menschen zweiter Klasse behandelt wurden. Ungeheuerlich aber wahr: Da haben wir oft ein Leben lang Steuern gezahlt, um eine geordnete Stadtverwaltung vorzufinden und dann das!

Wahrscheinlich waren da die Grasser-Büttel schon schlauer. Sich gar nicht erst an Worten herumquälen und damit möglicherweise den "schlafenden Hund im ÖGV" wecken. Einfach still und leise mit den Tatsachen fortfahren.

Nur blöd, wenn einmal genau dort eine Gesetzesänderung vorgenommen werden muss. Bisher hatten nämlich auch noch die Finanzlandesdirektionen ein Gnadenrecht. Dort herrscht jetzt Recht vor Gnade!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Dr. Herwig Kainz
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