pts20041101003 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Gewerbeverein: Warum ist Gorbach beim ÖBB-Dienstrecht so zögerlich?

Der VfGH gab ab 1995 dem ÖBB-Management freie Hand für Kündigungen!


Wien (pts003/01.11.2004/21:55) Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist ja selten so deutlich, wie in jenem Erkenntnis, dem zu Folge ab 1. Jänner 1995 alle ÖBB-Bediensteten und die ÖBB als Arbeitgeber Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu entrichten haben, gleichzeitig aber Anwartschaften auf Leistungen daraus erwerben. Der klare Menschenverstand lässt daraus messerscharf schließen, dass damit auch der Fall der Kündbarkeit von pragmatisierten ÖBB-Bediensteten seit 1.1.1995 vom VfGH anerkannt ist - meint man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).

Umso erstaunlicher waren die widersprüchlichen Aussagen des Infrastrukturministers, Vizekanzler Hubert Gorbach in der Vorwoche: "Die ÖBB seien ein Betrieb, wie jeder andere auch". Dass wissen wir ja seit 1995. Aber - so Gorbach - "in bestehende Rechte könne man nicht eingreifen" und dann kam gleich die große Angst, dass die Pragmatisierung sofort beim VfGH eingeklagt werden würde. Immerhin schreckte man 2003 vor deren Abschaffung zurück, denn die ÖBBler streikten damals! Damit hat sich der Vizekanzler der Republik aber ganz schön erpressbar gemacht und offenbar weiss er nicht, dass der Steuerzahler seit 1.1.1995 über den Zuschussbetrieb ÖBB damals eine Milliarde Schilling - zwischenzeitlich wohl mehr als 100 Mio EUR - jährlich an Arbeitslosenversicherungsbeiträgen bezahlt.

Da es niemanden gibt, der Versicherungsbeiträge ohne Anwartschaften zahlt - was ja auch der VfGH bestätigt - sollte Gorbach nun das ÖBB-Management auffordern, endlich mit den notwendigen Kündigungen zu beginnen.

Was ist - ausser einer Blamage - denn der worst case einer solchen Handlung? Der VfGH hat es jetzt ja mächtig schwer, sein seinerzeitiges Erkenntnis zu ignorieren und heute anders zu entscheiden. Immerhin scheint sich ja auch zwischenzeitlich niemand über die Bezahlung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge erregt zu haben - weder ÖBB-Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber ÖBB noch die Steuerzahler.

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
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