pts20050123001 Politik/Recht

Gewerbeverein: Die Entwöhnung vom Dreck muss schonend erfolgen -

meint man jedenfalls im Oberlandesgericht Wien!


Wien (pts001/23.01.2005/20:06) Wenn ein neuer Vorgesetzter geänderte Grundsätze in Bezug auf Sauberkeit verlangt, muss man langjährigen Mitarbeitern eine etwas längere Zeit zugestehen, sich auf die neuen Umstände einzustellen - wurde jedenfalls nun gerichtlich festgestellt. Damit liegt das OLG Wien voll auf den aktuellen Erkenntnissen der Medizin (state-of-the-art, sozusagen). Viele unsere Allergien rühren ja von unserem übertriebenen Sauberkeitsfimmel her.
Andrerseits wissen wir seit Jahren, dass etwa 3000 bis 6800 Österreicher jährlich wegen Qualitätsproblemen im Krankenhaus ihr Leben lassen müssen. Auch Dreck spielt hier eine nicht unbeträchtliche Rolle.

Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) meint, dass bei dem genannten Urteil der Schutzgedanke doch etwas überstrapaziert wird. Immerhin könnte ein neuer Vorgesetzter dann ebenso auch nur verlangen, dass einem faulen Mitarbeiter auch Zeit zur Leistungsverdichtung eingeräumt werden muss, wenn ein frischer Wind weht.

Man darf doch wohl von Mitarbeitern jenes Maß an Anpassungsfähigkeit erwarten, das sie in die Lage versetzt, unverzüglich das nötige Reinlichkeitserfordernis zu erreichen.

Was geschieht etwa, wenn ein Arzt anlässlich einer Praxisübernahme bemerkt, dass die ebenfalls übernommene Assistentin nicht mehr den aktuellen Hygienebestimmungen entsprechend arbeitet? Werden dann die Patienten eine bestimmte Anpassungszeit lang mit Praxis-Kontaminierungen leben und sterben müssen?
Ja, Juristerei hat sich stets an Extremen und Analogien zu orientieren. Und da ist es arbeitsrechtlich gleichgültig, ob die Arztpraxis oder das Büro verdreckt ist. Mitarbeiter haben unverzüglich das Reinheitsgebot einzuhalten - so wie Unternehmer auch!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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