pts20050203067 Politik/Recht, Handel/Dienstleistungen

Gewerbeverein: Großes Interesse zu "Haftung im technischen Management"

Rechtsanwälte und Versicherungsmakler boten ein umfassendes Spektrum!


Wien (pts067/03.02.2005/20:53) Die beiden Partner Alexander Singer und Horst Fössl von der Sozietät Singer Fössl Rechtsanwälte und Versicherungsmakler Oliver Zenz von GrECo International AG gingen anlässlich eines interessanten Vortragsabends im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV) auf unerwartete Rechtsfallen und die gefährliche (verwaltungs-)strafrechtliche Verantwortung sowie zivilrechtliche Haftung technischer Manager ein. Dass man die Folgen von Schadensfällen insbesondere durch Versicherungen in Grenzen halten kann, wurde dabei besonders beleuchtet.

Für zumeist juristisch nicht grundlegend ausgebildete Techniker ist es besonders schwer, die Folgen allfälliger Fehlleistungen einzuschätzen. Wobei wohl niemand davon ausgeht, dass bewusste Fahrlässigkeit (etwa einem Fahrer mit verkehrsunsicherem Lkw einen Lieferauftrag zu erteilen) gezielt begangen wird. Aber diese, wie vor allem die unbewusste Fahrlässigkeit führen direkt ins Strafrecht.

Singer ging in seinen Ausführungen darauf ein, dass strafbare Handlungen stark zunehmen, da auf Grund des medialen Druckes immer "Schuldige" gefunden werden müssen.

Besonders wichtig ist die von Alexander Singer formulierte "Notfallfibel" für den Schadensfall: Natürlich steht die Hilfeleistung und Vermeidung weiterer Notfälle im Vordergrund. Aber schon sofort danach ist die Einschaltung der PR-Agentur unverzichtbar. Ein wichtiger Rat: Zeit gewinnen! Dazu gehört, dass man telefonischen Ladungen der Behörden keine Folge leisten sollte. Es könnte auch die Bezahlung einer geringen Verwaltungsstrafe in einem späteren gerichtlichen Verfahren als Schuldanerkenntnis angesehen werden. Singer ging auch auf die handelsrechtliche Komponente von Unfällen ein. Wer erhebliche Umstände - in diesem Fall Störfälle - unrichtig wiedergibt, verschleiert oder verschweigt, macht sich nach GmbHG oder Aktienrecht strafbar.
Horst Fössl ging in der Folge auf den Aspekt verantwortlicher Beauftragter ein. Voraussetzung für deren Bestellung ist deren nachweisliche (schriftliche) Zustimmung, die Zuweisung einer Anordnungsbefugnis sowie ein Wohnsitz in der EU oder dem EWR. Auch der Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers und deren Rechtsfolgen widmete Fössl breiten Raum.
GrECo-Vorstandsmitglied Oliver Zenz beschäftigte sich mit Managerhaftung und den damit verbundenen Absicherungsmöglichkeiten über Versicherungsprodukte.

Neben der herkömmlichen Betriebs-Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung werden Manager-Haftpflichtversicherungen (D&O) immer stärker nachgefragt. Wobei der Fantasie bezüglich möglicher Schadensfälle keine Grenzen gesetzt sind. Das Spektrum reicht von Organisations- über Auswahl- bis hin zum Überwachungsverschulden, wobei dies im Pauschalkonzept der Versicherungen - mit wenig Ausschlüssen - Deckung findet. Die Trends bei D&O Versicherungen sind Rücksichtnahme auf die mögliche Entwicklung des Unternehmensstrafrechts, zunehmender Schadenshäufung und Auftauchen erster Ablehnungen im Schadensfall.

Den Vortragenden gelang es, Nichtjuristen unter den Technikern die möglichen Gefahren ihres beruflichen Handelns klar aufzuzeigen. Aber Panik kam keine auf.
Immerhin heißt doch das Motto von Singer Fössl Rechtsanwälte: "...wir geben Ihnen Recht". Da ist es manchmal auch hilfreich, eine finanzielle Abdeckung über eine Versicherung zu haben.

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
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E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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