Gewerbeverein: Wir transferieren Abfertigungen und vergessen 1-Mann-Betriebe!
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse schickt Gelder künftig ins Nirwana!
Wien (pts049/23.05.2005/22:47) Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) wird künftig Urlaubs- und Abfertigungsansprüche in das Herkunftsland von EU-Bauarbeitern weiter leiten. Dies muss ein derart vordringliches Problem sein, dass jetzt rasch ein Gesetz dazu geschaffen wird. Wobei wohlgemerkt Bauarbeiter aus den neuen EU-Ländern - um die geht es im Wesentlichen - nur bei Entsendungen (also die kurzfristige Erbringung von Arbeitsleistungen) in Alt-EU-Staaten arbeiten dürfen. Das ist eine Handvoll Arbeiter - das Gros machen Pfuscher und Ein-Mann-Betriebe ohne Beschäftigungsbewilligung aus. Warum es dem Wirtschaftsministerium mit dieser Regelung so dringlich ist, kann man nicht nach vollziehen - so der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV).
Seltsam an der Regulierungswut des Wirtschaftsministeriums ist,
+ warum jetzt und nicht schon früher der Transfer von Urlaubsentgelt und Abfertigungsansprüchen innerhalb der EU ein Thema ist bzw. war?
+ Was - etwa - estnische oder slowenische Sozialversicherer mit aus Österreich überwiesenen Geldern machen, für die es wahrscheinlich gar keine Übersetzung gibt? Denn Abfertigungen gibt es - im österreichischen Sinn - so gut wie nirgends in ganz Europa. Keiner konnte sich mit der Abwegigkeit der Theorie des vorenthaltenen Lohns je anfreunden, die von den heimischen
Gewerkschaften stets ausgerufen wurde.
+ Gerade bei kurzfristig Entsendeten fallen naturgemäß auch nur geringe Beiträge an. Für das erste Arbeitsmonat gibt es etwa gar keinen Abfertigungsanspruch. Wahrscheinlich werden die dafür abzuführenden 1,53 Prozent des Lohns in den neuen EU-Ländern beim empfangenden Sozialversicherer in einen Reptilienfonds einbezahlt.
Hinter der Aktion steckt ein von der Gewerkschaft betriebenes EU-Projekt. Ziel war die Entwicklung eines Verhaltenskodex (dem so genannten code of conduct) für die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). So wird also - folgt man den Gewerkschafterwünschen - die schon jetzt sehr teure BUAK noch erweiterte Aufgaben bekommen. Informationsmaterialien sind in mehrere Sprachen zu übersetzen, die Beratung in der jeweiligen Muttersprache ist obligatorisch - wir haben ja jede Menge an litauisch- und maltesisch sprechenden BUAK-Experten! Und natürlich gilt nicht, was im Art. 8 der Bundesverfassung steht: "Die deutsche Sprache ist die Staatssprache der Republik". Die Behörde BUAK hat da gefälligst fließend polnisch zu parlieren. Zwingende Deutschkurse, für Bauarbeiter, die hier herkommen - wozu?
Das Projekt "Gleiche Chancen im Betrieb - Betrieb ohne Rassismus" zeigt schon von der Bezeichnung her, dass es offenbar rassistisch ist, wenn ein ungarischer Bauarbeiter von einer österreichischen Behörde nicht in seiner Muttersprache versorgt wird. Wenn's ein Ruthene ist, dann bitte gleich in dieser Sprache. Sonst wäre der jeweilige BUAK-Mitarbeiter Rassist!
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