UFH startet Rückzahlungsaktion für 3,9 Mio. Kühlschrankpickerln
Ab 13. August können Konsumenten Kühlgeräte kostenfrei entsorgen
Wien (pts032/04.08.2005/12:12) Die UFH - Umweltforum Haushalt GmbH & Co. KG hat die Gelder der Entsorgungsplaketten und Gutscheine sorgfältig verwaltet und kann somit sicher stellen, dass alle Ansprüche der 3,9 Mio. im Umlauf befindlichen "Kühlschrankpickerln" befriedigt werden können. Die Rückzahlungsaktion startet mit der Information über die Medien. Zwischen 16. und 19. August 2005 erhält jeder österreichische Haushalt einen Informationsfolder per Post, der unter anderem das notwendige Antragsformular enthält. Die Hotline 0810/144 166 steht ab sofort für Konsumentenanfragen zur Verfügung.
Das UFH führte zur Festlegung der Rahmenbedingungen der Rückzahlungsaktion sowohl mit der Arbeiterkammer als auch mit dem Lebensministerium intensive Gespräche. Die endgültigen Details hat das UFH mit dem dafür zuständigen Lebensministerium abgestimmt, das durch die neue Elektroaltgeräte-Verordnung, die am 13. August 2005 in Kraft tritt, dafür gesorgt hat, dass in Zukunft Konsumenten Kühlgeräte entgeltfrei entsorgen können.
Rechtlicher Hintergrund
Der Rücktritt, den das UFH auf Grund der neuen Elektroaltgeräte-Verordnung, die die Kühlgeräte-Verordnung ersetzt, vornimmt und am 13. August 2005 in der Wiener Zeitung bekannt gibt, stellt den rechtlichen Hintergrund für die Rückzahlungsaktion dar. Konsumenten können somit bis zum 31. März 2006 das Geld für ihr noch nicht eingelöstes Kühlschrankpickerl auch zurückbekommen, ohne das entsprechende Kühlgerät entsorgen zu müssen. Ab 1. April 2006 garantiert das UFH in einer Auslobung, die ebenfalls in der Wiener Zeitung veröffentlicht wird, jedenfalls für weitere 5 Jahre die Rückzahlung des Geldes für UFH-Gutscheine an Konsumenten bei Entsorgung des Kühlgerätes.
3 verschiedene Pickerln
Von der Rückzahlungsaktion des UFH sind drei verschiedene Kühlschrankpickerln betroffen. Konsumenten können die Rückerstattung für UFH-Entsorgungsplaketten, PEG-Entsorgungsplaketten sowie UFH-Gutscheine begehren. Ausbezahlt wird der beim Kauf bezahlte Betrag. Für Pickerln, die vor 2002 gekauft wurden, wird der Betrag in Euro umgerechnet.
Im Umlauf sind derzeit 495.000 Stück UFH- und 23.000 Stück PEG-Entsorgungsplaketten zu einem Einzelwert von EUR 43,57 (ATS 599,50). Ein kleiner Anteil von 30.000 Stück UFH-Plaketten, die zwischen 18. Januar und 13. Mai 1993 zu EUR 55,96 (ATS 770,-) verkauft wurden, ist ebenfalls noch im Umlauf. Seit 16. März 1995 wurden nur mehr die UFH-Gutscheine mit einem Einzelwert von EUR 7,27 (ATS 100,-) ausgegeben, von denen rund 3,48 Mio. Stück im Umlauf sind.
1 Mio. Pickerln Rücklauf im ersten Jahr
Zur Einschätzung des zu erwartenden Rücklaufes von Kühlschrankpickerln hat das UFH durch das Market-Institut im April 2005 eine österreichweite Umfrage durchführen lassen. Daraus ergibt sich eine Rücklaufquote von rund 1 Mio. Kühlschrankpickerln innerhalb des ersten Jahres.
Das bedeutet, dass eine für Konsumenten einfache, unbürokratische und dennoch professionelle Vorgehensweise für diese Größenordnungen nur durch eine standardisierte und automatisierte Bearbeitung möglich ist. Diese wird durch einen Outsourcing-Partner mit bis zu 44 konzipierten Bearbeiterplätzen durchgeführt. Die umfangreichen Vorbereitungsarbeiten laufen seit Kundmachung der Elektroaltgeräte-Verordnung Ende April 2005 unter großem Zeitdruck, wobei sowohl alle rechtlichen als auch alle abwicklungstechnischen Aspekte sorgfältig berücksichtigt worden sind. Die räumliche, personelle und technische Infrastruktur wird bis Ende August eingerichtet und ab 1. September 2005 werden die Anträge der Konsumenten bearbeitet.
Information der Konsumenten
Die Konsumenten sollen zuerst über die Medien informiert werden. Anschließend erhalten Sie per Post den Informationsfolder inkl. Antragsformular, in dem die Vorgangsweisen für die drei möglichen Ausgangssituationen - Pickerl ist lose vorhanden oder klebt am funktionstüchtigen Kühlgerät oder Kühlgerät wird entsorgt - beschrieben sind. Der Informationsfolder wird zwischen 16. und 19. August 2005 flächendeckend an alle österreichischen Haushalte per Post zugestellt und wird auch bei Sammelstellen und zahlreichen Elektrohändlern aufliegen.
Konsumenten können sich auch auf der Homepage des UFH unter http://www.ufh.at umfassend über die Rückzahlungsaktion informieren und dort sogar das Antragsformular online ausfüllen und ausdrucken. Weiters steht werktags zwischen 7 und 20 Uhr die Infohotline 0810/144 166 zum Regionaltarif zur Verfügung.
Anträge können ab Mitte August gestellt werden
Ab Mitte August 2005 können Konsumenten nach Erhalt des Informationsfolders mittels gut leserlich und vollständig ausgefülltem Antragsformular, das in einem ausreichend frankierten Kuvert an das UFH (Umweltforum Haushalt, Postfach 300, 1060 Wien) geschickt werden muss, ihr Geld zurückerstattet bekommen. Das Antragsformular garantiert die schnellst mögliche Abwicklung.
Zinsen finanzieren Entsorgungssystem und Rückabwicklung
In den gesamten 12 Jahren des Bestehens des UFH-Entsorgungssystems für Kühl- und Gefriergeräte hat es das UFH mit seiner sorgfältigen Finanzgebarung und einer sicheren Veranlagung (z. B. in Staatsanleihen) geschafft, dass nie ein Systementgelt eingehoben werden musste. Die erheblichen Kosten für den Aufbau und Betrieb die-ses umfassenden Entsorgungssystems - mit dem rund 1,8 Mio. Kühlgeräte entsorgt wurden - inklusive der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit konnten zur Gänze über die Zinsen der Beiträge finanziert werden. Auch die Finanzierung der Rückzahlungsaktion, die im ersten Jahr rund EUR 4 Mio. betragen wird, soll über die Zin-sen sichergestellt werden.
Weitere Details für Medien inkl. dem Infofolder zum Download (1,6 MB) finden Sie unter http://www.ufh.at/content.php?id=1254
Pressekontakt UFH
Susanne Cochlar, Tel.: +43/1/588 39-57, Mobil: +43/699/15 88 39 57
E-Mail: cochlar@feei.at, Homepage: http://www.ufh.at
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