Gewerbeverein: Ohne Dienstrechtsänderung braucht SPÖ Wien einen Denkzettel!
In unsicheren Zeiten können nicht Pragmatisierte die Steuerzahler belasten!
Wien (pts039/16.08.2005/22:35) Dass dieser Fall überhaupt durch die Medien geisterte, spricht ja schon für seine Einzig- und Eigenartigkeit. Der Dienstrechtssenat der Stadt Wien rang sich durch, einer Kindergartenhelferin nachträglich für vier Wochen das Einkommen zu streichen, weil sie eigenmächtig und unentschuldigt ihrem Dienst fern geblieben war. In der privaten Wirtschaft wäre das Problem einfacher gelöst worden: Mit einer Entlassung, so der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV).
An diesem Beispiel zeigt sich einmal mehr, wie die Steuerzahler für ihre "bestens" verwaltete Bundeshauptstadt aufkommen müssen. Steuerzahler wohlgemerkt, die um Aufträge rittern müssen und deren Jobs nicht gesichert sind. In der Wiener Gemeindeverwaltung sind ja bekanntlich vom Kanalräumer bis zu eben dieser Kindergartenhelferin alle Mitarbeiter faktisch pragmatisiert.
Zur Frage der Unterlassung einer Krankmeldung haben sich ja die Höchstgerichte einige Male geäußert. Merkwürdiger Weise ist diese nur dann ein Entlassungsgrund, wenn ein Schaden durch dieses Verhalten entstand. Bei den knappen Ressourcen in der Privatwirtschaft ist dies meistens der Fall. Aber selbst nach einer Aufforderung durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer sich krank zu melden, ist dieser auf Grund seiner Treuepflicht angehalten, zu reagieren - unterlässt er dies, dann ist ein schlüssiger vorzeitiger Austritt gegeben.
Nicht so im Dienstrecht der Gemeinde Wien, das ja noch immer mit saftigen Privilegien für die Dienstnehmer protzt. Pensionsharmonisierung no! Die blöden Wiener sollen gefälligst dafür bezahlen, dass sie so gut von ihren "Teuersten" verwaltet werden.
So gut und so aberwitzig teuer. Und so abscheulich unfair. Steuerzahler alimentieren gezwungenermaßen Privilegien von denen sie nur träumen können.
Der ÖGV fordert daher, dass Wiens Bürgermeister eine klare Aussage vor den Gemeinderatswahlen tätigt, ob und wie der Privilegienstadel im Dienstrecht der Gemeinde Wien abgetragen wird. Wenn das nämlich nicht geschieht, dann weiß der Wähler, wie er sich zu verhalten hat.
Es geht ja wirklich nicht an, dass einer Kindergartenhelferin, der ihr Job mit Ausnahme der Gehaltsüberweisung offenbar reichlich Wurscht ist, nicht dauerhaft - ohne Pensionierung - von ihrem Arbeitsplatz entfernt wird, sondern lediglich für die vier Wochen ihrer unterlassenen Krankmeldung das Entgelt gestrichen bekommt!
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