pts20050906066 Politik/Recht

Gewerbeverein: Bei den Höchstbeitragsgrundlagen 2006 wird nicht gekleckert!

SV rundet steil nach oben, so wie das den Wirten beim EUR vorgeworfen wurde!


Wien (pts066/06.09.2005/21:33) Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse teilt in einer Dienstgeberinformation die voraussichtlichen Sozialversicherungs-Höchstbeitragsgrundlagen (HBGl) 2006 mit. Nach den 5,2 Prozent Erhöhung ab 1.1.2005 sind nun 3,3 Prozent Anhebung vorgesehen. Nach 3.630 EUR 2005 wollen die Gebietskrankenkassen ab 1.1.2006 nun von 3.750 EUR die Sozialversicherungsbeiträge berechnen! Und das in einem Umfeld in dem permanent die hohen Lohnnebenkosten (LNK) in Österreich beklagt werden, merkt der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) an.

Es wird ja Wenige gegeben haben, die mit Anfang 2005 eine 5,2-prozentige Einkommensanpassung erhielten. Und es wird im Umfeld der wirtschaftlichen Flaute auch nur Wenige geben, die zum 1.1.2006 mit einer 3,3-prozentigen Gehaltsanhebung rechnen dürfen.

Kann schon sein, dass unser Krankenkassensystem mehr Geld braucht. Aber das sollte man nicht immer von den Leistungsträgern im Gehaltsbereich zwischen 3.500 und 4.000 EUR abkassieren, sondern mit Selbstbehalten und vor allem mit Einschränkungen in der Verwaltung steuern.

Immerhin geht die CDU/CSU in Deutschland sogar so weit, eine Kopfprämie im Gesundheitswesen einführen zu wollen. Das heisst, jeder Versicherte zahlt einen Betrag in gleicher Höhe. Das macht Sinn, da man ja über die Krankenkasse auch die vollkommen idente Behandlung im Spital erfährt, ob die Bemessungsgrundlage nun einen Cent über der Geringfügigkeitsgrenze ist oder eben 3.750.- EUR.

Das überdurchschnittliche Anheben der Höchstbeitragsgrundlage ist aus drei Gründen mehr als kurzsichtig:
+ Die Leistungsbereiten der 4.000 EUR-Einkommens-Kategorie werden in ihrer Motivation gebremst.
+ Überzogene Höchstbeitragsgrundlagen heute sind eine Hypothek auf die Pensionszahlungen durch die nächste Generation. Müssen die Jungen immer bluten?
+ Und schließlich werden die LNK immer mehr in die Höhe getrieben. Sicher wird kein ansiedlungswilliges Unternehmen durch die Prozentpunkterln bei der HBGl ihre Standortwahl kippen. Aber das Signal - dass entgegen anders lautenden "offiziellen" Meldungen - die LNK immer mehr ansteigen, führt in Summe dazu, dass Österreich für den, der die Wahl hat unattraktiver wird.

Die HBGl sind noch nicht beschlossenes Gesetz. Der Gesetzgeber wird daher gebeten, endlich Zurückhaltung zu üben! Immerhin liegt der Verdacht nahe, dass das, was den Gastwirten immer wieder bei der Euro-Umstellung vorgeworfen wurde, nun von der SV in die Tat umgesetzt wird. Runden nach oben auf 3.750.- und 7.500.- EUR für Sonderzahlungen, damit die Zahlen einprägsamer sind! Für die blöden Beitragszahler!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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