pts20051103051 Politik/Recht, Bildung/Karriere

Gewerbeverein: Was ist ein Bachelor-Abschluss denn wirklich wert?

Unser Bildungssystem muss Klarheit schaffen, was Beruf qualifizierend ist!


Wien (pts051/03.11.2005/22:20) Hamburger Richter halten den Bachelor-Abschluss für nicht Beruf qualifizierend. Einem Urteil des dortigen Verwaltungsgerichts zufolge befähigt der neue Studienabschluss, der bis 2010 überall in Deutschland als Standard eingeführt werden soll, nicht zu einer "auf Dauer angelegten und auf Erzielung von Einkünften gerichteten Berufstätigkeit". Auch Österreich steigert sich ins Bachelorfieber hinein. Ersetzt dieser Grad das frühere College, das man facheinschlägig nach der Matura absolvierte? Da wäre schon einmal eine Klarstellung angebracht - fordert der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV).

Das Hamburger Urteil jedenfalls verunsichert, wenn gleich es auf Österreich nicht anwendbar ist. Die Sache wird aber gewiss vor dem EuGH abgehandelt - und dann?

Laut europäischer Vereinbarung soll der Bachelor ein erster Abschluss, der zur Aufnahme eines Berufes befähigt, sein. Der auf dem Bachelor aufbauende Master-Abschluss, der im Rahmen des so genannten Bologna-Prozesses ebenfalls bis zum Ende des Jahrzehnts an allen Hochschulen in der EU installiert werden soll, hingegen ist als Möglichkeit der Vertiefung und Spezialisierung gedacht, der Regelabschluss soll er nicht sein.

Geklagt hatte ein Student der Hamburger Bucerius Law School, dem das deutsche Studierendenwerk die Zahlung der Studienbeihilfe Bafög verweigert hatte mit der Begründung, er besitze mit dem Bachelor of Law bereits einen Beruf qualifizierenden Abschluss. Laut deutschem Hochschulrahmengesetz dürften Hochschulen nur einen Bachelor verleihen, wenn er für einen Beruf qualifiziert. Die Hamburger Richter hingegen kamen zu dem Ergebnis, dass der Bachelor of Law für den juristischen Arbeitsmarkt auf keinen Fall ausreicht und dem Studenten daher weiter eine Studienförderung zusteht. Sie ließen jedoch eine Berufung gegen ihr Urteil wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles zu.

Bleibt abzuwarten, wann wir den Bachelor of Medicine bekommen. Der wird dann zur Applikation von Hühneraugenpflastern berechtigt sein. Auch nicht gerade Beruf qualifizierend.

Studienanfänger haben ein Recht auf Gewissheit, dass ein Studienabschluss Beruf qualifizierend ist. Das Hamburger Urteil lässt hier Zweifel offen. In diesem Sinn ist unser Bildungsministerium gefordert, rechtliche Klarheit zu schaffen!

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Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
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