Gewerbeverein: Arbeitslosengeld der Unter-25-jährigen zu kürzen, ist richtig!
Der mobilsten und flexibelsten Arbeitslosengruppe muss man Beine machen!
Wien (pts050/07.11.2005/23:36) Das deutsche Bundesarbeitsministerium plant, das Arbeitslosengeld II (nach Hartz IV) für Jugendliche unter 25 Jahren generell um bis zu 30 Prozent zu kürzen. Den vollen Regelsatz würden danach nur diejenigen erhalten, die das Angebot für eine Jobvermittlung oder für eine Trainings- und Qualifizierungsmaßnahme annehmen. Einen entsprechenden Vorschlag berät derzeit die zuständige Arbeitsgruppe bei den deutschen Koalitionsverhandlungen in Berlin. Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) kann diesem Vorschlag sehr viel abgewinnen, ist doch gerade die betroffene Gruppe - fürstlich versorgt im Hotel Mama - jene, die am ehesten zu mobilisieren wäre.
Zahlreiche Umfragen zeigen, dass gerade die Unter-25-jährigen sehr gerne den Sozialstaat ausnehmen, wenn es darum geht, sich ein angenehmes Leben zu machen. Selbst sind sie materiell relativ bedürfnislos - mangels Familie. In hohem Maße zeichnet sie Mobilität durch ihre Unabhängigkeit aus. Sie könnten überall in der EU und darüber hinaus tätig werden. Aber da sind ein paar Hundert EUR zusätzlich zur heimischen Vollversorgung gerade angenehm, um ohne sich anzustrengen das Leben zu genießen.
Der ÖGV fordert daher, dass auch in Österreich das Arbeitslosenentgelt und die Notstands- und Sozialhilfe für Junge drastisch gekürzt wird.
Die geforderten Kürzungen stehen auch im Einklang mit den im Beschäftigungsförderungsgesetz vorgesehenen Eingliederungsbeihilfen für Jugendliche unter 25 Jahren ab 1.1.2006. Es kostet schon viel Arbeitgebergeld, wenn AMS-Fachleute künftig die Jungen sogar noch zu den Bewerbungsgesprächen begleiten werden. Ob das allerdings Sinn macht, ist eine andere Frage.
Leute unter 25 Jahren nicht beschäftigungslos dümpeln zu lassen, ist ein Gebot der Stunde. Die Zustände in Frankreich zeigen dies mit aller Deutlichkeit. Dann darf aber auch die Unterstützung während der Arbeitslosigkeit nicht zum Schonbezug des innerfamiliären Faulbettes ausarten!
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