pts20051215037 Politik/Recht, Technologie/Digitalisierung

FMK: Freie Bahn für Mobilfunkpakt in NÖ

Servicepaket für alle Bundesländer möglich


Wien (pts037/15.12.2005/15:19) * Mobilfunkpakt Niederösterreich tritt mit Kundmachung der Aufhebung des Sendeanlagenabgabegesetzes in Kraft
* Land Niederösterreich verzichtet auf Einführung von Sendeanlagenabgaben
* 80 Prozent Mehrfachnutzung bei Neubau von Mobilfunkmasten angestrebt
* Reduktion der in Niederösterreich derzeit bestehenden einzelgenutzten Mobilfunkmasten von 50 Prozent angestrebt
* Optimale Netzversorgung bleibt weiterhin gewährleistet

Mit der nunmehr beschlossenen Aufhebung des Sendeanlagenabgabegesetzes (kurz SAAG) ist der Weg für die Umsetzung des Mobilfunkpaktes Niederösterreich frei. Das Land Niederösterreich hat gemeinsam mit den Mobilfunkbetreibern diesen Pakt mit dem Ziel einer verbesserten Koordination des Netzausbaus unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung ausgearbeitet und am 28. Oktober 2005 unterzeichnet.

Auch andere Bundesländer haben bereits Interesse an einer freiwilligen Vereinbarung und einem Verfahren angemeldet, wie es gemeinsam mit dem Land Niederösterreich erarbeitet wurde. Die Mobilfunkbetreiber sind bereit, Vereinbarung und Verfahren auch mit anderen Bundesländern ins Werk zu setzen. Die Mobilfunkbetreiber unterstützen damit sowohl die Wünsche von Vizekanzler Hubert Gorbach als auch den jüngsten Beschluss der Landeshauptleute-Konferenz, Österreichweit ein einheitliches Verfahren anzustreben: "Dieses gemeinsame Servicepaket ist eine Möglichkeit, den Mobilfunkausbau in Österreich künftig mit mehr Effizienz und mehr öffentlicher Akzeptanz durchzuführen", sind sich alle Mobilfunkbetreiber einig.

Regelungen des Mobilfunkpaktes Niederösterreich im Detail

Generell sind bei der Zielerreichnung folgende Rahmenbedingungen sicherzustellen:
1. Erhaltung und Steigerung des Versorgungsgrads und der Versorgungsqualität
2. die technische Machbarkeit
3. die gesetzlichen Bestimmungen und die von allgemein anerkannten Normungsinstituten erlassenen geltenden Normen
4. die Wirtschaftlichkeit und kostengünstige Angebote und
5. die Genehmigungsfähigkeit

Bestehende Mobilfunkmasten: Optimierung der Anzahl

Ein Ziel ist auch eine Anteilsreduktion der bestehenden einzelgenutzten Mobilfunkmasten von derzeit 2/3 auf 1/3. Ausgangslage ist jene Anzahl von einzelgenutzten Mobilfunkmasten, die in der technisch-wirtschaftlichen Studie der RTR veröffentlicht sind: Von den rund 1200 Antennentragemasten in Niederösterreich werden derzeit rund 800 Mobilfunkmasten von einem Mobilfunkbetreiber genutzt, während rund 440 bereits von zumindest zwei Mobilfunkbetreibern belegt sind. Dieses Verhältnis soll umgekehrt werden. Die Umsetzung dieses Vorhabens findet unter Leitung des Landes Niederösterreich statt. Der Abschluss dieses mehrjährigen Unterfanges ist im Ergebnis wesentlich von der Teilnahme der Gemeinden abhängig.

Neue Maststandorte: Mehrfachnutzung von 80 % angestrebt

Ziel ist es, 80% der neu zu errichtenden Maststandorte künftig durch mehrere Funkbetreiber gemeinsam zu nutzen. Dies umfasst nicht nur die Mobilfunkbetreiber, sondern auch andere Funkanlagenbetreiber wie beispielsweise Behördenfunk, WLAN, Rundfunk und Fernsehen.

Frühzeitige Planungsabstimmung mit Mobilfunkpakt-Gemeinden

Die Mobilfunkbetreiber werden eine frühzeitige Planungsabstimmung für neue Maststandorte durchführen. Sie werden umfassende Information über die gesamte Planung vor Ort für den Zeitraum der jeweils kommenden sechs Monate geben, wenn eine Gemeinde schriftlich die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren erklärt. Damit übernehmen die Mobilfunkbetreiber auch die Pflicht, auf Wunsch der Gemeinden von diesen genannte Standortalternativen zu prüfen. Voraussetzung solcher Standortalternativen ist, dass sie aus Sicht der Gemeinde eine größere Akzeptanz in der Öffentlichkeit finden als die geplanten Standorte.

Mitverantwortung der Länder und Gemeinden für künftigen Ausbau

Das Land Niederösterreich und die am Mobilfunkpakt teilnehmenden Gemeinden erklären sich bereit, Sendeanlagen bevorzugt auf öffentlichen Gebäuden und auf Immobilien im öffentlichen Eigentum im weitesten Sinne zu errichten. Daher sind Standorte wie Kindergärten, Schulen, Pflegeheime und Spitäler nicht ausgeschlossen, aber sensibel zu behandeln, da sie besonderes Augenmerk in der Öffentlichkeit genießen.

Weltgesundheitsorganisation als Basis der Information der Öffentlichkeit

Die Information der Öffentlichkeit wird künftig von allen TeilnehmerInnen am Mobilfunkpakt weiter intensiviert, die Kosten zu gleichen Teilen getragen. Im Sinne einer wissenschaftlich gesicherten Basis für diese Information werden die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation herangezogen. Dazu werden vom Land Niederösterreich auch Informationsbroschüren herausgegeben sowie eine Internetseite eingerichtet und gepflegt. Berechnungen und Messungen von Immissionen können im Anlassfall gemeinsam, ebenfalls zu geteilten Kosten veranlasst werden.

"Der Mobilfunkpakt Niederösterreich ist ein wechselseitiges Anliegen, das zu einer höheren Akzeptanz der Mobilfunkinfrastruktur führen kann. Alle TeilnehmerInnen am Mobilfunkpakt sind in die Pflicht genommen, dass diese Chance auch genutzt wird", sind sich die Mobilfunkbetreiber einig.

Wien, am 15. Dezember 2005
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(Ende)
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