Patentrechtsstreit bei Magenmedikament erneut entfacht
Markensenat widerspricht OGH - Generika-Hersteller haben Preis gedrückt
Wien (pte024/16.12.2005/14:55) Omeprazol, ein Magenmedikament, das von sehr vielen Menschen verwendet wird, ist erneut zum Streitfall zwischen Pharmaunternehmen geworden. Der oberste Patent- und Markensenat hat nämlich entschieden, dass die Generika-Hersteller zu Gunsten des Patentinhabers AstraZeneca http://www.astrazeneca.com die Omeprazol-Generika vom Markt nehmen müssen. Ein Entscheid des Obersten Gerichtshofs OGH vom 28. September 2004 gab damals allerdings dem Generika-Verband Recht.
"Eine Entscheidung des Obersten Patent- und Markensenats, also der höchsten Instanz in patentrechtlichen Fragen, hat jetzt einen zweieinhalb Jahre dauernden Patentrechtsstreit zwischen dem forschenden Arzneimittelhersteller AstraZeneca und Generika-Herstellern zugunsten des Patentinhabers geklärt", erklärt Michael Slabina, Unternehmenssprecher von AstraZeneca im pressetext-Interview. Demnach wurden die Nachbildungen des so genannten Protonenpumpenhemmers Losec, einem Medikament gegen Magenerkrankungen, unrechtmäßig und unter Verletzung des bestehenden Patentschutzes auf den österreichischen Markt gebracht. Das Patent für Losec ist bis August 2007 gültig. Betroffen sind von dieser Entscheidung die Generika Omec von Hexal-Pharma, Omeprazol 1A-Pharma und Omeprazol Ratiopharm.
"Wir erwarten, dass diese drei Firmen in Anerkennung der oberstinstanzlichen Entscheidung ihre rechtswidrig in Verkehr gebrachten Präparate unverzüglich vom Markt nehmen", erklärt Slabina. "Das wird sicherlich nicht passieren", meint Michael Oberreiter, Head of Corporate Communication bei Ratiopharm http://www.ratiopharm.at im pressetext-Interview. Das geltend gemachte Patent wurde nämlich in einer OGH-Entscheidung vom 28. September 2004 zugunsten des Generika-Verbandes entschieden. "Ein Mitgrund dafür war das Stoffschutzverbot, das der OGH darin erkannt hat", führt Oberreiter aus. Ein Stoffschutzverbot ist allerdings patentrechtlich unzulässig. "Dies würde nämlich bedeuten, dass die Wissenschaft nicht mehr über eine Substanz forschen darf", so Oberreiter. Nach dem OGH-Urteil handelt es sich lediglich um ein Anwendungspatent seitens AstraZeneca.
Hintergrund des brisanten Rechtsstreits ist auch die Kostenfrage: das erste Generikum namens Omec von Hexal-Pharma war um 60 Prozent billiger als das Originalprodukt von AstraZeneca. "Die Gebietskrankenkasse hat ausgerechnet, dass die Mehrkosten innerhalb von sechs Monaten im Jahr 2004 acht Mio. Euro betragen haben", erklärt Oberreiter. "Es ist verwunderlich, aber es ist das erste Mal, dass der oberste Patent- und Markensenat anders entschieden hat, als der OGH", erklärt Oberreiter abschließend zu pressetext.
"So wichtig auch aus unserer Sicht Generika für die Entlastung des Gesundheitssystems sind, so sehr muss klar sein, dass bei ihrer Einführung Grundsätze des Rechtsstaates und die Interessen jener Unternehmen zu wahren sind, die erhebliche Summen in die Entwicklung innovativer Wirkstoffe investieren", argumentiert Slabina.
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