Vorratsdatenspeicherung: Vertrauen in die Informationsgesellschaft muss gewahrt bleiben
Kriminalitätsbekämpfung darf nicht auf Kosten der Betreiber erfolgen
Wien (pts041/23.05.2007/14:52) "Grundsätzlich unterstützen wir natürlich eine sinnvolle Bekämpfung organisierter Kriminalität und des Terrorismus. Kritisch wird es allerdings dann, wenn Maßnahmen zu weit gehen und massiv in die Grundrechte der Bürger eingreifen. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes über die Speicherung von Daten auf Vorrat schießt weit über die Ziele der EU-Richtlinie (1) hinaus", kommentiert VAT-Präsident Berthold Thoma den Gesetzesentwurf. Ziel der Richtlinie ist die Verfolgung von Verbrechen. Die österreichische Lösung sieht jedoch einen Zugriff auf die Daten bereits vor, wenn diese zur Verfolgung von "mit beträchtlicher Strafe bedrohten Handlungen" benötigt werden. Auch ist nicht sichergestellt, dass die Beauskunftung nur aufgrund einer schriftlichen gerichtlichen Anordnung erfolgen darf. Durch diese weitgreifende Ausdehnung geraten womöglich auch unbescholtene Bürger ins Visier. "Das Vertrauen der Bürger in die Sicherheit von Telekommunikationsdienstleistungen und die Sicherheit der Privatsphäre darf durch diese Gesetzesnovelle nicht erschüttert werden, da dieses Vertrauen der Motor des Wachstums für die Informationsgesellschaft ist. Tritt das Gesetz tatsächlich so in Kraft, können wir Österreichs Ziel, zu den Top-3 IKT Nationen Europas zu gehören, endgültig begraben", ist der VAT-Präsident überzeugt und fordert gleichzeitig eine Rücknahme der betreffenden Gesetzes-Passagen.
Alternative Betreiber fordern Kostenersatz für Investitionen und Betriebskosten
In ihrer derzeitigen Form führt die Gesetzesnovelle zu noch nicht abschätzbarem organisatorischen und finanziellen Mehraufwand bei den alternativen Betreibern. "Nicht nur für die erhöhten Kosten der Speicherung, auch für die Finanzierung der nötigen Investitionen in die Sicherheit der Systeme oder die Einrichtung von Schnittstellen sollen die Betreiber in die eigene Tasche greifen", zeigt Thoma wenig Verständnis. Der VAT fordert daher eine klare gesetzliche Regelung, dass die gesamten Kosten von der öffentlichen Hand getragen werden. "Die Bekämpfung von Kriminalität und Verbrechen ist eine hoheitliche Aufgabe. Wir lehnen es daher strikt ab, dass der Staat sich seiner Verantwortung entzieht und die gesamte Finanzierung auf die Betreiber umwälzt, obwohl dem bereits ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes entgegensteht. Weder gegenüber den Bürgern noch gegenüber den Betreibern ist daher die Verhältnismäßigkeit gewahrt", so Thoma abschließend.
(1) Richtlinie 2006/24/EG
Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT)
Der VAT ist die Interessenvertretung der aufgrund der Liberalisierung in der Telekommunikation tätig gewordenen Betreiber und hat seit seiner Gründung im Jahr 1997 maßgeblich zur Schaffung fairer und wettbewerbsorientierter Rahmenbedingungen zum Vorteil der österreichischen Konsumenten beigetragen, die bis heute durch die Liberalisierung von Wohlfahrtssteigerungen von rund 14 Milliarden Euro profitieren konnten. Zu den Mitgliedern des VAT zählen Unternehmen aus dem Festnetz- und Mobilbereich, die neben den klassischen Telekommunikationsleistungen wie Sprachdienste für Endkunden und dem Errichten von Kommunikations-Infrastruktur auch Datendienste und Datenanbindungen anbieten. Die dem Verband angehörenden Unternehmen erzielen pro Jahr insgesamt ca. 2,4 Milliarden Euro Umsatz. Von den neuen Betreibern wurden in den letzten Jahren rund 5 Milliarden Euro in Infrastruktur investiert.
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