pte20090912006 Unternehmen/Wirtschaft, Handel/Dienstleistungen

Portal verramscht gepfändete Ware in eBay-Manier

Edikte-Geier sieht starke Nachfrage - Expansionen in Österreich geplant


Edikte-Geier-Geschäftsführerin Ivanka Prikoszovits (Foto: Edikte-Ggeier)
Edikte-Geier-Geschäftsführerin Ivanka Prikoszovits (Foto: Edikte-Ggeier)

Wien (pte006/12.09.2009/13:20) Bereits seit Juni 2009 aktiv, erfreut sich die Online-Plattform Edikte-Geier http://www.edikte-geier.at für Auktionen von beschlagnahmten und gepfändeten Gegenständen und Artikeln aus Insolvenzmassen wachsender Beliebtheit. Da auch Objekte aus Privatbesitz unter den Online-Hammer kommen, umfasst das Sortiment unterschiedlichste Waren aus den Bereichen Möbel, Sport, Freizeit, Antiquitäten, Preziosen, Büroausstattung, Unterhaltungselektronik und EDV. Bekleidungsartikel und Bücher runden den virtuellen Warenkorb ab. "Die Nachfrage ist sehr hoch. Nach drei Monaten beschäftigen wir bereits sechs Mitarbeiter und mussten inzwischen sogar ein zweites Warenlager anmieten", sagt Edikte-Geier-Geschäftsführerin Ivanka Prikoszovits gegenüber pressetext.

Das Geschäftsmodell des Unternehmens ähnelt dem des weltweiten Marktführers eBay. Trotzdem will sich Prikoszovits nur ungern damit vergleichen lassen. "Wir bieten einen entscheidenden Mehrwert für unsere Kunden an. Alle Waren werden persönlich abgeholt und fotografiert sowie später auf die Seite gestellt. Keinen Unterschied macht, ob uns ein Gericht oder eine Privatperson Aufträge erteilt. Über die Abwicklung brauchen sich Kunden keinerlei Gedanken machen", erläutert Prikoszovits. Obwohl das Thema, gerichtliche Versteigerungen auch online durchzuführen, lange Zeit eher stiefmütterlich behandelt wurde, will Edikte-Geier auf Nachfrage von pressetext künftig vor allem den ostösterreichischen Markt weiter erobern.

Die Abwicklung ist einfach. Interessierte brauchen sich nur kostenfrei registrieren, um Gebote abgeben zu können. Bei gerichtlichen Versteigerungen beträgt die Bieterfrist zwischen sieben Tagen und vier Wochen und wird durch das Gericht zuvor festgelegt. Bekommt ein Bieter den Zuschlag, zahlt er nur den von ihm gebotenen Preis. Der Auftraggeber, dem der Betrag nach der Auktion zukommen soll, muss der Online-Plattform 15 Prozent der erhaltenen Summe als Provision zahlen. Prikoszovits nach ist von Vorteil, dass die gesamte Abwicklung diskret und ohne Drittanbieter erfolgt. Die Edikte-Geier-Gründerin weist zudem darauf hin, dass man die Plattform nach Gerichtsvorgaben gestaltet hat und mit den Behörden gut zusammenarbeitet.

Obwohl die Produktpalette tagesaktuell in Abhängigkeit der Menge der Beschlagnahmungen oder Pfändungen erneuert wird und man im kommenden Jahr auch Autos und Immobilen zur Versteigerung bringen will, gibt es nicht nur Zuspruch zu Edikte-Geier. pressetext sprach mit einer Kundin des Portals, die am 15. Juni 2009 in Privatkonkurs ging. Der gerichtlich beeidete Sachverständige stellte ein 10.000 Euro teures Sony-Ericsson-Handy, das lediglich nach dem Metallwert (Gold) auf rund 1.600 Euro geschätzt wurde, mit einem Startgebot von 800 Euro bei Edikte-Geier ein. Die Unbekanntheit der Plattform wurde der Kundin zum Verhängnis - am Donnerstag wurde das Handy für 800 Euro versteigert. Schnäppchenjäger dürften zumindest derzeit noch vom geringen Bekanntheitsgrad profitieren.

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