Sexting: USA überdenkt rigorose Gesetzgebung
Gesetze gegen Kinderpornografie kriminalisieren Teenager
Sexting beschäftig nach wie vor die US-Gerichte (Foto: pixelio.de/seidel) |
New York (pte001/22.03.2010/06:00) Der Austausch von Nacktbildern über das Handy oder andere Netzwerke - bekannt geworden als Sexting - beschäftigt nach wie vor die US-Gesetzgebung. Bereits kurz nachdem das vor allem bei Teenagern beliebte Hobby öffentlich bekannt geworden war, kamen erste absurd wirkende Gerichtsfälle in die Medien.
Datenbanken für Sexualstraftäter
So wurde vergangenes Jahr ein 14-jähriges Mädchen wegen Besitzes und Weitergabe von Kinderpornografie angeklagt, nachdem sie anzügliche Fotos von sich selbst auf MySpace veröffentlicht hatte. So wie in diesem Fall kamen viele Teenager in die Datenbanken für Sexualstraftäter, aufgrund von Gesetzen, die sie eigentlich schützen sollten, berichtet die New York Times. Viele Anwälte und Politiker sind sich bereits einig, dass diesbezügliche Gesetze überarbeitet werden müssen.
Vergangenes Jahr haben Nebraska, Utah und Vermont ihre Gesetzgebung bereits angepasst und Strafen für jugendliche Straftäter reduziert. Nun sollen 14 weitere Staaten über eine Änderung der Gesetze nachdenken. So sollen junge Menschen, die wegen Sexting belangt werden, anders behandelt werden können als Erwachsene, die Pornografie betreiben.
"Verwirrung bei Gesetzgebung"
"Die Kombination von Mobiltelefonen, Sex und 16-Jährigen sorgt bei der Gesetzgebung für viel Verwirrung", so Amy Adler, Rechtsprofessorin an der New York University http://www.nyu.edu . "Wir befinden uns an diesem kulturellen Wendepunkt, nicht nur wegen der Technologie, sondern wegen der allgemeinen Präsentation von Teenager-Sexualität, wie wir es in TV-Serien wie Gossip Girl sehen können."
Nichtsdestotrotz bestehe aber das Risiko, dass anzügliche Fotos, die eigentlich nur mit dem Freund oder der Freundin geteilt werden sollten, ihren Weg in das Internet fänden. Diese Fälle fielen jedoch nicht in den Bereich, in dem Gesetze gegen Kinderpornografie wirksam werden sollten. Durch die Gesetze sollten Kinder vor Pädophilen geschützt werden, so Adler.
Zeichen von schlechtem Urteilsvermögen
"Sexting ist ein Zeichen von schlechtem Urteilsvermögen, aber es ist nicht das, woran der oberste Gerichtshof dachte, als die Gesetze gegen Kinderpornografie verabschiedet wurden. Es macht einfach keinen Sinn, dass in vielen Sexting-Fällen der Pornograf und das Opfer ein und dieselbe Person sind."
(Ende)Aussender: | pressetext.austria |
Ansprechpartner: | Georg Eckelsberger |
Tel.: | +43-1-81140-300 |
E-Mail: | eckelsberger@pressetext.com |