Jeder Zehnte in Deutschland lebt vom Niedriglohn
Bildungsgrad wenig ausschlaggebend - Alleinstehende stark betroffen
Lohntüte: Mindestlohn muss Überleben sichern können (Foto: pixelio.de, S. Fries) |
Duisburg (pte004/16.11.2011/06:15) Elf Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland verdienen weniger als sieben Euro brutto pro Stunde. Insgesamt sind es damit 3,6 Mio. Menschen. Das zeigt eine neue Auswertung des des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen http://www.iaq.uni-due.de . Mehr als 1,2 Mio. bekamen einen Stundenlohn von weniger als fünf Euro. Die Betroffenen sind häufig Frauen und Menschen aus Ostdeutschland. Zwei Drittel aller Frauen arbeiten zu einem Niedriglohn.
Mit dem Bildungsgrad hat die Lohnhöhe wenig zu tun: "Insgesamt haben diejenigen, die unterhalb des Niedriglohns sind, zu 80 Prozent eine abgeschlossene Berufsausbildung", sagt die Stellvertretende IAQ-Direktorin Claudia Weinkopf gegenüber pressetext. Nur jeder Fünfte habe keine Berufsausbildung. "Selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung liegt das monatliche Erwerbseinkommen bei solchen Stundenlöhnen nur bei rund 800 Euro oder sogar darunter, was selbst bei Alleinstehenden nicht zum Leben reicht", rechnet Weinkopf vor.
Forderungen an Politik
Unter 8,50 Euro, also der von den Gewerkschaften als Mindestlohn geforderten Bezahlung pro Stunde, arbeiteten 2009 fast 5,8 Mio. Beschäftigte. "Die Zahl der Betroffenen liegt wahrscheinlich höher", vermutet Weinkopf. Denn Schüler, Studierende und Rentner sowie Nebenjobber werden in die Berechnungen nicht einbezogen. Von einer verbindlichen Lohnuntergrenze würden also mehrere Mio. Beschäftigte profitieren. Wie viele genau, hängt aber von der Höhe eines Mindestlohnes ab.
Würde die Lohnuntergrenze, wie von der CDU vorgesehen, nur für Beschäftigte in Branchen gelten, in denen es überhaupt keine tariflichen Regelungen gibt, würden viele der gering bezahlten Beschäftigten leer ausgehen. "Um Niedrigstlöhne in Deutschland wirksam zu unterbinden, müsste eine Lohnuntergrenze für alle Beschäftigten verbindlich sein. Diese dürfte in keiner Branche unterschritten werden. Den Tarifvertragsparteien stünde es jedoch frei, höhere Tariflöhne zu vereinbaren, die über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auch als branchenbezogene Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt werden können", schlägt die Wissenschaftlerin vor.
(Ende)Aussender: | pressetext.redaktion |
Ansprechpartner: | Oranus Mahmoodi |
Tel.: | +49-30-29770-2519 |
E-Mail: | mahmoodi@pressetext.com |
Website: | www.pressetext.com |