pts20130912025 Unternehmen/Wirtschaft

VÖB-Präsident Dunkel: Förderbanken müssen bei EZB-Aufsicht ausgenommen werden


Berlin (pts025/12.09.2013/14:00) Zum Beschluss des Europäischen Parlaments, die Bankenaufsicht für den Euroraum bei der EZB anzusiedeln, erklärt der Präsident des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, Dr. Gunter Dunkel:

"Grundsätzlich ist diese Entscheidung zu begrüßen, denn sie wird dazu beitragen, dass alle maßgeblichen Banken im Euroraum wirksam und nach einheitlichen Standards beaufsichtigt werden. Es ist also ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Eine Schwäche der EZB-Aufsicht ist nach wie vor allerdings die fehlende Einbindung wichtiger europäischer Nicht-Euro-Staaten sowie die nicht überzeugende Trennung von bankaufsichtlichem Mandat und geldpolitischen Aufgaben. Um Mehrfachbelastungen für die Institute zu vermeiden, muss zudem darauf geachtet werden, dass die Kompetenzen zwischen EZB, European Banking Authority und den nationalen Aufsichtsbehörden klar voneinander abgegrenzt werden."

Eindringlich appelliert Dunkel erneut, die Förderbanken aus der EZB-Aufsicht auszunehmen. "Die EZB muss ihre Kräfte auf die Beaufsichtigung der systemisch-relevanten Institute konzentrieren, um den europäischen Bankensektor krisenfest zu machen. Dazu gehören Förderbanken nicht, denn sie sind Instrumente staatlicher Förderpolitik, die von der Bundesregierung bzw. den jeweiligen Ländern mit einem klar umrissenen öffentlichen Auftrag getragen werden. Die Tätigkeit von Förderbanken ist in keiner Weise mit den Geschäftsmodellen der großen Geschäftsbanken zu vergleichen. Gleichzeitig ist durch die Haftungsgarantien der staatlichen Träger und das eingeschränkte, wettbewerbsneutrale Geschäftsmodell eine Schieflage von Förderinstituten komplett ausgeschlossen. Eine Beaufsichtigung durch die EZB ist nicht zielführend, sondern für Förderbanken und EZB sogar kontraproduktiv", so VÖB-Präsident Dunkel abschließend.

(Ende)
Aussender: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, e.V.
Ansprechpartner: RA Dr. Stephan Rabe
Tel.: +49/30/81 92 - 1 61
E-Mail: presse@voeb.de
Website: www.voeb.de
|