pts20220628011 Bauen/Wohnen, Politik/Recht

Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten von Gebäudeeigentümern und Hausverwaltern werden deutlich strenger geahndet

B1300-Objektsicherheitsbegehung durch Experten schützt Immobilienverantwortliche vor Klagen


Wien (pts011/28.06.2022/09:00)

Schon bisher gab es im Fall von Unfällen in Gebäuden schwere Strafen für Gebäudeeigentümer und Hausverwalter, wenn ein Versäumnis bei der Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflicht nachgewiesen werden konnte. "Liegenschaftseigentümer, Eigentümergemeinschaften oder Hausverwaltungen haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Gebäude keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Egal, ob lose Gebäudeteile, rutschige Böden, fehlende oder verstellte, Fluchtwege, elektrische Anlagen oder Feuerlöscher. Wenn Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten werden, drohen drastische finanzielle Strafen, bis hin zu Gefängnis, und zwar nicht nur für die ausführenden Mitarbeiter, sondern auch für Management und Vorgesetzte, die für die Sicherheit ursächlich Verantwortung tragen", so Bausachverständiger und Jurist Ing. Mag. iur. Gottfried Leitner. Die Wiener ISHAP Gebäudedokumentation GmbH bietet zertifizierte Experten, die im Auftrag von Immobilienbesitzern und Hausverwaltungen in ganz Österreich B1300-Objektsicherheitsbegehungen durchführen. https://www.gebäudedokumentation.at

Gefahren für Leib und Leben in österreichischen Gebäuden sind nicht zu unterschätzen

Kaum zu glauben, aber in Österreich sterben durch Unfälle in Gebäuden jährlich hunderte Menschen und Zehntausende müssen aufgrund der Schwere Ihrer Verletzungen ins Krankenhaus. Wer als Immobilienverantwortlicher seine Aufsichtspflicht verletzt, sitzt mit einem Fuß schon im Gefängnis.

Die regelmäßige Kontrolle einer Immobilie auf Schäden und mögliche Gefahrenquellen durch eine zertifizierte B1300-Objektsicherheitsbegehung reduziert nicht nur die Gefahr von Unfällen, sondern vor allem auch die Gefahren, mit der Justiz in Konflikt zu kommen. Egal, ob fallende Bauteile, kaputte Geländer, nicht vorhandene Handläufe, schlechte Lichtverhältnisse, nicht funktionierende Anlagen oder fehlende Sicherheitssysteme: Die ÖN-B1300-Begehung und die damit zusammenhängende digitale Speicherung der Kontrollgutachten trägt zur Rechtssicherheit bei und minimiert die Gefahr einer Haftungsklage vor Gericht, gemäß Verkehrssicherungspflichten und Bauwerkehaftung § 1319 ABGB.

Objektsicherheitsbegehung von zertifizierten Experten durchführen zu lassen, ist günstig

"So eine Objektsicherheitsbegehung kostet verhältnismäßig wenig Geld, sorgt aber unmittelbar für mehr Sicherheit in den Gebäuden und - noch wichtiger für Hausverwalter und Immobilienbesitzer: Man ist rechtlich abgesichert, wenn es doch zu einem Unfall kommt. Denn es muss dann nachgewiesen werden, dass im Vorfeld alles Notwendige unternommen wurde, um Gefahren für Leib, Leben und Besitz von Bewohner in der Immobilie abzuwehren", betont ISHAP-Geschäftsführer Bmstr. Ing. Thomas Korol.

Zerstörungsfreie Sichtkontrollen und Begutachtungen aller Teile von Immobilien

Die ÖNORM B1300 sieht regelmäßige Prüfroutinen in Gebäuden vor. "Bei diesen Begehungen werden Sicherheitsmängel und mögliche Gefahren, die von Fassaden, Bauteilen, der Immobilien-Ausstattung oder auch von Notfalleinrichtungen ausgehen, dokumentiert und damit auch frühzeitig erkannt, sodass Maßnahmen gesetzt werden können", sagt Ing. Michael Notz, zertifizierter Objektsicherheitsprüfer bei ISHAP. Je nach dem erteilten Auftrag dokumentieren zertifizierte ISHAP-Objektsicherheitsprüfer bei ihrer Begehung den Zustand des Gebäudes.

Weitere Infos zur B1300-Objektsicherheitsbegehung: https://www.gebäudedokumentation.at



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Aussender: ISHAP Gebäudedokumentations GmbH
Ansprechpartner: Bmstr. ing. Thomas Korol
Tel.: +43 1 23641320
E-Mail: t.korol@ishap.at
Website: www.ishap.at
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