vzbv startet neue Sammelklage gegen DAZN
Konsumentenschützer kritisieren "einseitige Preiserhöhungen in den Jahren 2021 und 2022"
DAZN: vzbv startet Sammelklage gegen Streaming-Service (Bild: dazn.com) |
Berlin/Hamm (pte018/07.02.2025/12:30)
Nach einer Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen den Amazon-Dienst "prime Video" trommelt der Verbraucherzentrale Bundesverband nun gegen den Streaming-Service DAZN. Der Vorwurf: Das Unternehmen habe "einseitige Preiserhöhungen in den Jahren 2021 und 2022" vorgenommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in dieser Sache nun zu urteilen.
"Preiserhöhungen unzulässig"
"Die Preiserhöhungen von DAZN in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Nutzer sind unzulässig. Die Preiserhöhungsklauseln, die wir mit der Sammelklage angreifen, sind unser Auffassung nach unangemessen benachteiligend und intransparent. Deshalb sind sie unwirksam", so Jutta Gurkmann, Leiterin des vzbv-Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik.
Der Preis stieg mit Wirkung ab August 2021 von 11,99 auf 14,99 Euro pro Monat. Bei Einmalzahlung kletterte ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 119,99 auf 149,99 Euro pro Jahr. Zum 1. August 2022 hatte DAZN die Preise für Bestandskunden erneut erhöht - von monatlich 14,99 auf 29,99 Euro und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr.
Unterlassungsklageverfahren
In einem vzbv-Unterlassungsklageverfahren hat das OLG München die Preisanpassungsklausel in den Nutzungsbedingungen von DAZN, wie sie im Februar 2022 im Internet abrufbar waren, nicht rechtskräftig für unwirksam angesehen und deren Verwendung untersagt. Die Klausel sei zu unbestimmt und hindere Verbraucher an einer Überprüfung.
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