pts19981214007 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Frist für nachträgliche Anwendung der Liebhaberei-Verordnung

31. Dezember 1998


Wien (TPA) (pts007/14.12.1998/09:00) Wer vor dem 14. November 1997 mit der Vermietung einer Eigentumswohnung oder eines Ein(Zwei)familienhauses (" kleine" Vermietung) begonnen und dabei anfangs Verluste erlitten hat, mußte einen Gesamtüberschuß innerhalb von 12 Jahren glaubhaft machen, andernfalls wurden die Verluste steuerlich nicht anerkannt.

Steuerpflichtige haben jetzt die Möglichkeit, bis 31.12.1998 den Antrag zu stellen, daß auf alle nicht endgültig rechtskräftig veranlagten Jahre die neue Liebhabereiverordnung (Gesamtüberschuß innerhalb von 20, in Ausnahmefällen 23 Jahren) nachträglich angewendet wird, teilt TPA Treuhand Partner Austria mit.

Der " kleine" Vermieter, der in der Vergangenheit (vorläufig) als Liebhaber eingestuft wurde, weil sich ein Gesamtüberschuß z.B. erst nach 19 Jahren ergab, kann jetzt also wählen, ob er Liebhaber bleiben oder eine Einkunftsquelle begründen will.

Information: Mag. Helene Bovenkamp, Mag. Karin Fuhrmann, Tel. 01/54650-0 Fax DW 299, E-Mail: tpabo@via.at oder tpafu@via.at Internet: http://www.tpawt.com

(Ende)
Aussender: Treuhand Partner Austria TPA
Ansprechpartner: Mag. Janeba-Hirtl
Tel.: 01/58835-205
E-Mail: tpajh@via.at
Website: www.tpawt.com/
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