pts19981214009 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Steuerfrei zur Privatpension mit Second Hand Polizzen

Welche Modelle gibt es? - Was passiert beim vorzeitigen Ableben?


Wien (TPA) (pts009/14.12.1998/09:00) In Großbritannien floriert der Handel mit "gebrauchten" Lebensversicherungen schon längere Zeit. Wie der Markt der Second Hand Polizzen funktioniert und welche Vorteile ihr Erwerb in Österreich bringt, dieser Frage geht Mag. Walter Messner von TPA Treuhand Partner Austria in Graz in einem aktuellen Beitrag nach.

Laut Statistiken werden etwa zwei Drittel der britischen Lebensversicherungspolizzen vorzeitig aufgekündigt (meist bei dringendem Geldbedarf). Da die von Versicherungsgesellschaften angebotenen Rückkaufsummen sehr niedrig sind und nicht dem eigentlichen Wert der Polizze entsprechen, verkaufen Erstbesitzer ihre Polizze auf dem Sekundärmarkt zu einem höheren Betrag. Seit dem EU-Beitritt können diese britischen Polizzen auch von Österreich aus erworben werden.

Mittels notarieller Erklärung tritt der ursprüngliche Versicherungsnehmer seine Polizze gegen entsprechendes Entgelt unwiderruflich inkl. aller Rechte und Pflichten an einen "Investor" ab, der dann die weiteren "Prämienzahlungen" an die Versicherungsgesellschaft übernimmt. Wenn die Polizze fällig wird, erhält dieser Investor die Ablaufleistung ausbezahlt, die sich aus der Versicherungssumme, allen angesammelten Boni und einem Schlußbonus zusammensetzt.

Wie geht der Erwerb vor sich?
Der Investor sucht sich aus den verschiedenen Angeboten die nach Wert und Ablaufdatum passenden Polizzen aus. Ein Treuhandvertrag zwischen dem Investor und einem österreichischen Treuhänder gewährleistet, daß der Investor zu seinen Rechten, vor allem zur notariell gefertigten unwiderruflichen Abtrittserklärung und zur Polizze kommt. Der Treuhänder stellt die Prämienzahlungen auf Jahresprämien um.

Der Investor zahlt den Kaufbetrag auf ein Konto des Treuhänders bei einer österreichischen Bank ein. Der Treuhänder veranlaßt danach alle weiteren Schritte für den Investor. Es dauert ca. vier Wochen, bis alle Dokumente beim Treuhänder deponiert sind.

Was passiert bei Ableben des ursprünglichen Versicherungsnehmers?
Obwohl die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist (1:600), wird die Polizze bei Todesfall des ursprünglichen Versicherungsnehmers fällig. Die garantierte Versicherungssumme wird dann dem Investor zuzüglich der bereits gutgeschriebenen Jahresboni und des anteilsmäßigen Schlußbonus ausbezahlt.

Welche Folgen hat das vorzeitige Ableben des Investors?
Bei Ableben des Investors gehen die Polizzen auf die Erben über, die in die Rechte und Pflichten der Polizzen des verstorbenen Investors eintreten. Die Erben können die Polizzen dann weiterverkaufen oder auch behalten, um bei Fälligkeit die Ablaufleistungen zu erhalten.

Kann der Investor seine Polizze wieder verkaufen?
Wenn der Investor die Polizzen nicht bis zur Fälligkeit behalten möchte, kann er sie selbstverständlich verkaufen. Außerdem sind die Polizzen mit 80 Prozent ihres Wertes belehnbar.

Steuerliche Folgen
Die Gewinnbeteiligungen aus den britischen Zweithandversicherungen unterliegen laut Bescheid des Finanzministeriums nicht der österreichischen Einkommensteuer. Voraussetzung dafür ist, daß bei Einmalbarerlägen die Gesamtlaufzeit der Polizzen mindestens 10 Jahre beträgt, dabei werden die (Vor)Zeiten des Erstbesitzers miteingerechnet.

Sollte die Gesamtlaufzeit weniger als 10 Jahre betragen, müssen die Prämienzahlungen laufend zumindest jährlich erfolgen, um die Steuerfreiheit zu gewährleisten. Somit sind britische Zweithandlebensversicherungen derzeit die einzige Anlageform, die völlig ertragsteuerfrei ist (weder KESt noch ESt)!

Welche Anlageformen gibt es?

* Die ewige Rente: Das ist ein Modell, bei dem basierend auf britischen Lebensversicherungspolizzen eine regelmäßige monatliche Auszahlung stattfindet. Die ewige Rente wird durch Staffelung von fünf Polizzen mit gleicher Ablaufleistung, aber unterschiedlichen Fälligkeiten erreicht. Die Auszahlungen beginnen fünf Jahre nach Kauf der Polizzen und enden nie, wenn man den Ertrag der jeweils fälligen Polizze zum Teil dazu verwendet, eine neue Polizze anzukaufen. Andernfalls läuft die Rente nach fünf Jahren aus, die offenen fünf Polizzen werden verzinst ausbezahlt.

* Einzelinvestment: Bei einem solchen Investment werden einzelne Polizzen voneinander unabhängig erworben. Der Investor kann sowohl die Höhe als auch die Laufzeit seines Investments bestimmen. Es gibt sowohl "Kurz-" als auch "Langläufer". Auszahlungsmöglichkeiten zwischen den Jahren 2000 und 2015 sind derzeit denkbar.

Information: Mag. Walter Messner, TPA Graz, Tel. 0316/80 58, Fax DW 10 oder 20, E-Mail: tpagraz@via.at, KR Werner Sedlacek, TPA Wien, Tel. 01/58835-139, Fax DW 502, E-Mail: tpase@via.at, Internet: http://www.tpawt.com

(Ende)
Aussender: Treuhand Partner Austria TPA
Ansprechpartner: Mag. Janeba-Hirtl
Tel.: 01/58835-205
E-Mail: tpajh@via.at
Website: www.tpawt.com/
|