Gewerbeverein: Bevorzugung öfftl.-rechtl. Dienstgeber durch Oberstgerichte
Kettendienstverträge bei Krankenanstalten sind o.k.; anderswo nicht
Wien (pts001/10.01.2003/08:10) Es fällt schon auf, dass die Richter der drei obersten Gerichtshöfe Österreichs stets mehr Verständnis für Angelegenheiten im öffentlich-rechtlichen Bereich aufbringen, als für Belange der privaten Wirtschaft - so der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV).
Kettendienstverträge - die nahtlose Aufeinanderfolge von befristeten Dienstverträgen - sind in der Rechtsprechung des Teufels. Wer einmal verlängert, ist meistens bereits im Bereich eines unbefristen Dienstvertrages drin. Gut für den begünstigten Arbeitnehmer - schlecht für eine Wirtschaft, die durch Globalisierung zur Flexibilisierung gezwungen ist.
Ein Erkenntnis des OGH lässt hier aufhorchen: Da die Ausbildungsstellen für Fachärzte aufgrund budgetärer Vorgaben nicht immer eindeutig mit einer Frist versehen werden können, darf es schon mal vorkommen, dass deren befristete Dienstverhältnisse ein oder mehrere Male weiter befristet werden.
Das ist eine sonderbare Besserstellung des öffentlich-rechtlichen Bereiches. Auch Unternehmer haben ja manchmal budgetäre Gründe - bis hin zur drohenden Insolvenz - dass sie im Zweifelsfall eher einige Male befristen müssen. Da waren und sind die Oberstrichter aber unerbittlich. Bislang zählten nur Ausnahmen, die dem Arbeitnehmer zugute kamen.
Die Realitätsferne der obersten Gerichte Österreichs in vielen Fällen ist ja bekannt. Wer sein Leben lang nie in der Wirtschaft tätig war, der wird auch die Zusammenhänge dort nicht verstehen. Es wird auch keine Einsicht bei den Pragmatisierten zu finden sein, dass jene, die die Steuern für sie aufbringen, in einem Netz sich unmittelbar ändernder Rahmenbedingungen eingebunden sind.
Um dieses Wissen in Gerichte hineinzubekommen, war es stets wichtig, dass an der Rechtsprechung auch Menschen aus der Wirtschaft beteiligt sind. Bis in die zweite Instanz sind dies fachmännische Laienrichter aus dem Handelsstande. Glücklicherweise misslangen in der Ära Böhmdorfer alle Versuche dies abzuschaffen. Das zitierte wirtschaftsfeindliche Urteil eines Oberstgerichtes zeigt, dass es mehr als erforderlich ist, wirtschaftliche Expertise in der Rechtsprechung auch weiter zu belassen!
(Ende)Aussender: | Österreichischer Gewerbeverein |
Ansprechpartner: | Dr. Herwig Kainz |
Tel.: | 01-587-36/3330 |
E-Mail: | h.kainz@gewerbeverein.at |