pts20030117008 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

Causa tele.ring: OGH gibt Telekom Austria recht!


Wien (pts008/17.01.2003/10:13) Der Oberste Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht hat nun eine Entscheidung des Kartellgerichts bestätigt, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom Austria für Mietleitungen keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellen.

Der Netzbetreiber tele.ring hatte vor einiger Zeit ein Kartellverfahren angestrengt, um es Telekom Austria zu verwehren, bei Zahlungsrückständen künftig keine Mietleitungen mehr zur Verfügung zu stellen.

Für den Obersten Gerichtshof war die Zahlungsverweigerung von tele.ring logisch nicht nachvollziehbar und mutwillig.

(Ende)
Aussender: Telekom Austria AG
Ansprechpartner: Mag. Sigrid Bachinger
Tel.: 059 059 1 11011
E-Mail: sigrid.bachinger@telekom.at
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