Gewerbeverein fordert, dass Gesetzgeber Dienstzeugnislüge aufhebt!
Eine Stellenbeschreibung mit Dienstdauer ist der ehrliche Weg!
Wien (pts007/27.01.2003/08:53) Wer an der Staatsgrenze gefragt wird, ob er etwas zu verzollen hat und eine falsche Antwort gibt, ist fällig. Wer in einem Prozess vor dem Arbeits- und Sozialgericht eine falsche Aussage tätigt, muss mit einer gehörigen Geldstrafe rechnen. Aber es passiert immer wieder, dass man genau von diesem Arbeits- und Sozialgericht verurteilt wird, weil man die Wahrheit - selbst verklausuliert - schreibt: In einem Dienstzeugnis!
Dieser obskure Widerspruch aus dem §39 des Angestelltengesetzes muss endlich repariert werden - so der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV). Besonders ist jene Partei gefordert, die Gott in der Verfassung verankern will.
Dabei geht es ja nicht um böswillige Formulierungen, wie "der Mitarbeiter erwies sich als Sexstrolch" oder er ist ein Alkoholiker. Es genügt schon der Passus, der Mitarbeiter "habe sich stets bemüht, Arbeiten zur Zufriedenheit des Arbeitgebers" auszuführen. Das führt dann umgekehrt zu solch grammatikalischem Unsinn, wie der Passus der "vollsten Zufriedenheit". Was kann den schon voller als voll sein? Nur, die gesetzlich verordnete Lüge erfordert natürlich ihre Codierung, um Solidarität mit anderen Arbeitgebern zu üben. Ganz zu schweigen, dass durch die gesetzliche Zeugnislüge sogar Gefahr von Leib und Leben provoziert wird - etwa beim Alkoholiker am Lenkrad.
Wenn heute jeder Schüler eine Beurteilung seiner Leistungen - gerechtfertigterweise - über sich ergehen lassen muss, dann ist es wohl mehr als unverständlich, wenn in einer Leistungsgesellschaft ein Dienstzeugnis nur schöne Worte enthalten darf, wie immer die Leistung des Mitarbeiters auch war.
Der ÖGV fordert daher, die gesetzlich verordnete und in Richtersprüchen immer wieder durchgesetzte Doppelmoral beim Dienstzeugnis abzuschaffen:
* Entweder faire Dienstzeugnisse,
* oder aber Arbeitsbestätigungen, die jede Qualifikationsbeschreibung auslassen Dann allerdings werden sich Arbeitgeber über telefonisch eingeholte Referenzen - wie auch schon heute - zu helfen wissen.
* Am zweitehrlichsten ist die Stellenbeschreibung mit Dienstdauer!
Der Österreichische Gewerbeverein kritisiert, Arbeitgeber per Gesetz zur Falschaussage zu verpflichten!
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