Gewerbeverein fordert Beschleunigung und Vereinheitlichung der Bau-Verfahren
In Wien braucht die Herstellung eines Bauwerkes solange wie dessen Bewilligung
Wien (pts005/21.01.2003/08:10) Vergleicht man den schnellsten Ablauf eines Behördenverfahrens im Zusammenhang mit Errichtung oder Änderung eines Bauwerkes in Tirol mit dem langsamsten in Wien, dann dauert's in der Bundeshauptstadt mindestens dreimal solange wie im Heiligen Land. Und das nur unter der Voraussetzung der Annahme des worst-case für Tirol und des best-case für Wien. Dies ermittelte der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) unter seinen Mitgliedsunternehmen.
Der grundlegende Unterschied im Verfahrensablauf besteht darin, dass in Tirol das Gebäude und etwa ein darin befindlicher Aufzug praktisch gleichzeitig abgehandelt werden, während in Wien eine gesonderte Einreichung für den Aufzug nach erfolgter Einreichung für das Gebäude durchgeführt werden muss. Selbst bei der Einreichung eines Aufzugs alleine, dauert das Bewilligungsverfahren in Wien dreimal so lange wie in Tirol.
Ein praktisches Beispiel möge dies illustrieren: Lieferzeit und Montage eines Aufzugs dauern zirka 16-20 Wochen (maximal 140 Tage). Das bedeutet, dass in Wien das Behördenverfahren genau so viel Zeit in Anspruch nimmt, wie die Herstellung des Bauwerks selbst. Da erst nach erfolgtem Behördenverfahren mit dem Bau begonnen werden kann, ist der Unterschied für den Wiener Bauherrn verglichen zu seinem Tiroler Gegenüber mehr als ein halbes Jahr zuungunsten des Wieners.
Dabei ist anzumerken, dass dies auch weitestgehend für größere Modernisierungen gilt. Die zeitliche Dauer des Behördenverfahrens ist dabei etwa genauso lang, wie für Neuanlagen. Im Fall der Modernisierung bedeutet dies aus Sicht des Kunden (der ja bereits einen funktionierenden Aufzug hat, der dann ausser Betrieb genommen wird, um nach erfolgter Modernisierung wieder eingeschaltet zu werden), dass er in Wien dreimal länger zu Fuß geht als in Tirol. Trotzdem ist die kardiovaskuläre Gesundheit der Tiroler weitaus besser als jene der Wiener - wie zahlreiche einschlägige Studien klar belegen! Die Wiener Gesundheitsstadträtin dürfte somit nicht hinter der Verfahrenslänge stehen!
Europaweit gilt die gleiche EU-Richtlinie für die Errichtung von Liftanlagen. In Österreich gilt für technische Belange ebenfalls bundesweit eine einzige Richtlinie. Für die Umsetzung dieser technischen Richtlinie - eben das Behördenverfahren - gelten neun verschiedene Landesgesetze. Diese Durchführung beeinflusst aber nicht die eigentliche Technik, sondern nur die Länge der Verfahrensabwicklung.
Der ÖGV fordert daher, dass eine künftige Verwaltungsreform endlich bundesweit das immer wieder versprochene One-Stop-Shop-Verfahren bringt und mit dem Unsinn der behördlichen Ungleichbehandlung in neun Ländern aufräumt!
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