Gewerbeverein: Warum soll für die Pensionsregelung die Wirtschaft haften?
Streiks sind rechtswidrig, weil Arbeitgeber nicht für Politik zuständig sind
Wien (pts014/30.04.2003/11:05) Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) steht zu einer Pensionsreform vollinhaltlich. Allerdings nicht zu einer in dieser Form und noch dazu so unausgegorenen! Überhaupt kein Verständnis bringt er auf, wenn nun Streikdrohungen gegen Arbeitgeber gerichtet werden, die aber schon wirklich nicht für diese total daneben gegangene Pensionsreform verantwortlich gemacht werden können!
Streikrecht ist Dank einer bisher besonnenen Streikkultur in diesem Land nicht ausjudiziert. Geduldet wird, dass der direkte Arbeitskampf Unternehmer-Dienstnehmer im Ausnahmefall Berechtigung haben kann - also wenn es um Arbeitsbedingungen zwischen den beiden Partnern geht.
Der ÖGV stellt daher klar, dass im Falle von Streiks im Umfeld der Pensionsreform Unternehmer nicht für die Bundesregierung in Haftung treten! Er ermuntert alle Unternehmer gegen die Streikorganisatoren Schadenersatzklagen einzubringen.
Die Regierung fordert er trotz des gestrigen Ministerratsbeschlusses auf, mit allen Kräften im Lande, die konstruktive Altersvorsorgemodelle erarbeiten wollen, den Dialog aufzunehmen - der ÖGV steht dafür zur Verfügung!
Es kann nicht sein, dass sich der Kanzler in Wittgenstein'scher Philosophie übt (Wovon man nicht reden kann, darüber muss man schweigen) und die Wirtschaft die Zeche doppelt bezahlt:
* in Form von Schäden durch Arbeitsunterbrechungen und
* durch eine Erhöhung der Finanzierung der Arbeitslosigkeit, weil die viel zu kurzen Übergangsfristen der Pensionsreformen, den Arbeitsmarkt derart belasten werden, dass eine Erhöhung der Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung unausweichlich wird!
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