pts20030616028 Technologie/Digitalisierung, Produkte/Innovationen

Telekom Austria informiert über steuerliche Breitbandförderung


Wien (pts028/16.06.2003/12:25) Budgetbegleitgesetz 2003: Steuererleichterung für alle privaten Breitband-Internetanschlüsse nach dem 30. April 2003 - abgesetzt werden können bis zu 50 Euro für die Kosten der Herstellung und bis zu 40 Euro monatlich für die laufenden Grundentgelte - neu gestaltetes AonSpeed-Produktportfolio von Telekom Austria damit noch attraktiver

Bis Ende 2004 bis zu 40 Euro monatlich absetzbar

Am 11. Juni wurde vom Nationalrat das Budgetbegleitgesetz 2003 beschlossen, das eine zeitlich begrenzte steuerliche Förderungsmaßnahme für private Breitband-Internetanbindungen vorsieht. Absetzbar sind konkret bis zu 50 Euro für die Kosten der Herstellung eines Breitband-Internetzuganges und bis zu 40 Euro monatlich für die laufenden Grundentgelte bis Ende 2004.

Obwohl sich die Telekom Austria auch für die Förderung der bereits bestehenden Breitbandanschlüsse ausgesprochen hat, gilt die vom Nationalrat beschlossene Maßnahme nur für ADSL Anschlüsse, die nach dem 30. April erstmalig hergestellt wurden bzw. hergestellt werden. An- und Abmeldung bzw. ein Betreiberwechsel gelten, wie dem Gesetzestext zu entnehmen ist, nicht als erstmalige Herstellung.

Breitbandtechnik im Sinne der neuen steuerlichen Förderungsmaßnahme liegt vor, wenn eine physikalische Downloadbandbreite von mind. 256 kbit/Sekunde gegeben ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt vereinbart ist.

Geltendmachung mittels Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung

Die praktische Umsetzung der steuerlichen Förderung von Breitband-Internet erfolgt durch die Einkommensteuererklärung bzw. die Arbeitnehmerveranlagung für das abgelaufene Jahr. In den entsprechenden Formularen - E1 für die Einkommensteuererklärung und L1 für die Arbeitnehmerveranlagung - wird im Punkt Sonderausgaben ein diesbezüglicher Absatz eingefügt. Voraussetzung ist, dass die erstmalige Herstellung des Breitband-Internetzuganges nach dem 30. April 2003 erfolgte bzw. die Ausgaben vor dem 1. Jänner 2005 anfallen.

Für Kunden ist es weiters wichtig, in diesem Zusammenhang Rechnungen und Einzahlungsbelege aufzubewahren.

Grundlage ist EU-Aktionsplan zur verstärkten Breitbandnutzung

Die zeitlich beschränkte Steuerbegünstigung im Budgetbegleitgesetz 2003 folgt einer Empfehlung der EU-Kommission im Rahmen des Aktionsplans "eEurope 2005". Zur Förderung des Zieles, bis zum Jahr 2005 50% aller Internetanschlüsse in Breitbandanbindungen umzuwandeln, werden unter anderem steuerliche Anreize vorgeschlagen. Die technische Definition der Breitbandtechnik ist auf die derzeitigen Standards ausgerichtet.

Alle AonSpeed-Produkte jetzt noch attraktiver

Mit der Steuererleichterung durch das Budgetbegleitgesetz 2003 ist das neu gestaltete AonSpeed-Produktportfolio von Telekom Austria jetzt noch attraktiver: Die Anschlusskosten und anfallenden Grundentgelte zur Nutzung von AonSpeed 1 GB, AonSpeed 2,5 GB und AonSpeed FreeTime sind ab sofort auch von der Steuer absetzbar. Vorausgesetzt, der Breitband-Internetanschluss erfolgte nach dem 30. April 2003, kann man jetzt noch schneller und noch günstiger surfen. Zusätzlich hat Telekom Austria die Internet-Bandbreiten von 512/64 kbit/s auf 768/128 kbit/s erhöht und ermöglicht dadurch seit Juni 2003 eine noch schnellere Datenübertragung.

(Ende)
Aussender: Telekom Austria AG
Ansprechpartner: Martin Bredl
Tel.: 059 059 1 11001
E-Mail: martin.bredl@telekom.at
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