Gewerbeverein: Böhmdorfers Einfordern von kostenloser Mehrarbeit zu Recht!
Wer bei Pensionen seine Sonderstellung betont, soll das auch bei der Arbeit!
Wien (pts004/24.06.2003/08:10) Böhmdorfers Vorstoß, seinen Beamten als Treuebeweis kostenlose Mehrarbeit abzuverlangen, wird vom Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV) vollinhaltlich unterstützt.
Es geht nicht an, dass Beamte wie tibetanische Gebetsmühlen permanent ihren Sonderstatus betonen, der sich auf das Beamtenbild unter Kaiser Franz Joseph stützt. Beamte sind nichts anderes, als Angestellte. Im gehobenen Bereich - etwa Richter - sind sie leitenden Angestellten durchaus vergleichbar. Es gibt wohl außerhalb der geschützten Bereiche in der Wirtschaft keinen 4.000 Euro-Leitenden, der nicht unbezahlte Überstunden leisten muss. Ganz zu schweigen von Unternehmern - von denen die überwiegende Mehrzahl von Beamtengehältern nur träumen kann - und die ein ungleich größeres Risiko tragen, wie pragmatisierte Beamte.
Es ist schon klar, dass das Hineinzaubern von unbezahlten Überstunden in individuelle Dienstverträge nur sehr kompliziert möglich ist. Nachdem aber Beamte - auch im Ruhestand - nie aus ihrem Sonderstatus herausfallen, sind sie de facto rund um die Uhr Beamte. Da ist ein Beharren auf ein täglich zeitlich fix limitiertes Ärmelschonertragen ohne jegliche Toleranz, schon mehr als merkwürdig anzusehen.
In Zeiten, da Arbeitsplatzsicherheit den wesentlichsten Faktor im Berufsleben darstellt, haben gerade jene, deren Arbeitsplatz - noch - 100%ig abgesichert ist, ihren Beitrag zum Gesamtstaat zu leisten. Da ist es bestimmt nicht mit ein paar Mini-Prozentpunkten beim Arbeitnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung als Äquivalent zur Arbeitslosenversicherung in der Wirtschaft getan!
Wenn der Staat schon den Arbeitgeber-Beitrag zur SV der Beamten über 3.360.- vollkommen unbegründet herschenkt, dann haben Beamte neben ihren besonderen Treuepflichten auch eine Verpflichtung gegenüber den so sie alimentierenden Steuerzahlern. Demnach sollte - im Verfassungsrang - eine Regelung gefunden werden, dass die Arbeitszeit von Beamten mit einem Bruttobezug von mehr als 3.360.- (bzw. der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage) alle Mehr- und Überstunden voll inkludiert - und das sogar für Lehrer (sorry)!
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