pts20030626042 Technologie/Digitalisierung, Forschung/Entwicklung

Informatik-Konferenz warnt vor Software-Patenten

Studierende befürchten große Probleme für Entwicklung


Oldenburg (pts042/26.06.2003/18:59) Die 31.0te Konferenz der Informatik-Fachschaften spricht sich gegen die Einführung bzw. Legalisierung von Software Patenten in Europa aus. Derartige Patente beschreiben grundsätzliche Verfahren und behindern damit langfristig und nachhaltig die Entwicklung jeglicher Software. Europa würde damit im IT-Sektor erheblicher Schaden zugefügt. Das europäische Patentamt erteilt bereits Patente auf Algorithmen, obwohl dafür in der EU noch keine Rechtagrundlage besteht.

In vielen Programmen wird z.B. das Fortschreiten von Berechnungen oder anderen Aktivitäten durch sich füllende Balken angezeigt. Solche Fortschrittsbalken sind Gegenstand eines Patents, das beim Europäischen Patentamt registriert ist und eine Grafik beschreibt, die das Fortschreiten einer Berechnungsaufgabe anzeigt, eine Technik, die nicht nur weit verbreitet in der Softwarelandschaft, sondern genauso selbstverständlich wie die Technik ist, Getreide zu mahlen.

Wenn Software-Patente in Europa legalisiert werden, wäre jede Verwendung von Fortschrittsbalken in Programmen ohne explizite Lizensierung bei dem Patentinhaber ein Verstoß gegen das Patent. Der Patentinhaber kann dann jederzeit eine Lizenzklage anstrengen und den Hersteller der Programme auf Schadensersatz verklagen. Anstatt Innovationen, Vielfalt und damit Wettbewerb zu fördern, würde die gesamte Software-Branche erheblich behindert werden.

Das Patentwesen wurde um 1873 eingeführt, um Erfindern die finanzielle Ausnutzung ihrer technischen Ideen zu gewährleisten. Das Patentwesen reguliert den Nachbau materieller Werke. Algorithmen und Ideen sind jedoch immateriell und beschreiben im Gegensatz zu materiellen Erfindungen einen Weg etwas zu erreichen und keine konkrete Ausprägung.

Die EU hat 1993 beschlossen, Software als geistiges Eigentum anzusehen und damit wie Literatur unter das Urheberrecht zu stellen. Dieses gilt für ein Werk automatisch für 70 Jahre über den Tod hinaus. Patente müssen hingegen für viel Geld beantragt werden, was nur von hinreichend großen Firmen möglich ist, nicht jedoch vom Mittelstand und erst recht nicht von Entwicklern Freier Software und Universitäten. Die Einforderung von Lizenzgebühren ist im Streitfall aufgrund der hohen Gerichtskosten nur von großen Firmen möglich, so daß kleinere Firmen einen erheblichen Wettbewerbsnachteil hätten.

(Ende)
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