Gewerbeverein: Oberstgericht hat bei ÖBB-Pension Realitätsverlust
Anhebung des Pensionsalters um 18 Monate widerspricht Gleichheitssatz
Wien (pts020/25.08.2003/15:32) ÖBB-Mitarbeiter - eigentlich Beamte - pochen stets auf ihr Recht, dass deren üppige Pensionsregelung einzelvertraglich geregelt und daher per Gesetz nicht änderbar sei. Das OLG Wien sah eine Anhebung des Pensionsalters um 18 Monate durch das Bundesbahn-Pensionsgesetz nicht als verfassungswidrig an.
Selbstverständlich wurde sofort der OGH mobilisiert, der durch das Bundesbahn-Pensionsgesetz (BB-PG) Verstöße gegen den Gleichheitssatz, das rechtsstaatliche Prinzip und das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht erkannte. Er stellte Antrag an den Verfassungsgerichtshof das BB-PG als verfassungswidrig aufzuheben.
Es ist wohl keine Frage, dass Einzelvertragsregelungen im Arbeitsrecht - in unserer gesamten Rechtsordnung - eine Bedeutung haben - so der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV).
Sieht man die Realität, dann stehen den etwa 48.000 ÖBB-Bediensteten 70.000 Pensionisten gegenüber. Diese einmalige Disparität in einer Pensionsversicherung entspringt natürlich dem Faktum, dass ÖBBler jeweils in ihren frühen 50er Jahren in Pension gehen - oder noch früher. Wenn sie mit den durchschnittlich 83 Prozent Ruhebezug vom Aktivbezug nicht das Auslangen finden, sind sie noch frisch genug, ohne jegliche Ruhensbestimmungen einen Job zusätzlich zur Pension anzutreten!
Dem Steuerzahler kostet diese Nobelregelung 1,2 Mrd. EUR. Somit wird jeder ÖBB-Pensionist mit 17.143 EUR jährlich oder 1.224 EUR monatlich vom Steuerzahler durchgefüttert.Die durchschnittliche GSVG-/ASVG-Pension liegt weit unter diesem Zuschussbetrag!
Sollte diese Borniertheit bei den Besitzstandswahrern der ÖBB aufrecht bleiben, dann bleibt der Ausweg, die Einzelvertragsregelungen in den ÖBB-Dienstverträgen per Verfassungsregelung zu kippen - Verfassungsrechtler Heinz Mayer von der Uni-Wien sieht dies als machbar. Andernfalls ist eine Streichung oder Reduzierung des ÖBB-Bundeszuschusses von derzeit 4,4 Mrd. EUR jährlich - ab 2004 dann über Jahre hinweg 4,6 Mrd. - der einzige Weg, die Betoniererpartie zur Vernunft zu bringen!
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