Gewerbeverein fordert Kostenwahrheit bei Unfallversicherung!
Seltsam: Folgen eines Hundebisses in der Mittagspause hat Arbeitgeber zu zahlen!
Wien (pts006/03.09.2003/08:30) Bekanntlich zahlt derzeit die gesetzliche Unfallversicherung zur Gänze der Arbeitgeber (1,4 Prozent des Lohns bis zur Höchstbeitragsgrundlage). Von der Regierung Schüssel I war eine Reduktion um 0,2 Prozentpunkte fix zugesagt. Bis heute ist davon nichts realisiert - so der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV).
In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, welch kuriosen Unfälle vom Arbeitgeber über die Unfallversicherung zu bezahlen sind:
* So entschied kürzlich der OGH, dass das Aufsuchen eines schattigen Platzes in der Mittagspause eines Seminars unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz fällt. Ein lernbegieriger Mitarbeiter, der bei seiner Siesta dabei von einem Hund gebissen wurde, genießt den Status eines Arbeitsunfalls. Bisher war dies ja wirklich nur tätigen Briefträgern zuzubilligen.
* Aber auch ein Mitarbeiter einer Firma der bei einem Betriebsausflug während des Raftings so schwer verletzt wurde, dass er bleibend behindert ist, erhielt eine Berufsunfähigkeitspension zugestanden.
Überhaupt entfallen nur 15 Prozent aller von der gesetzlichen Unfallversicherung erfassten Unfälle auf Arbeitsunfälle. Davon sind aber wieder einige abzuziehen:
* Etwa 30 Prozent sind laut einer Studie des Anton-Proksch-Instituts alkoholbedingt. Auch dafür kann der Arbeitgeber reichlich wenig.
* 18 Prozent sind Wegunfälle zur oder von der Arbeit. Wobei es dort auch Alkoholeinfluss gibt.
* Generell sind Arbeitsunfälle infolge der noch stärker zunehmenden Umsicht der Unternehmer und des technischen Fortschritts tendenziell stark im Abnehmen begriffen - jedes Opfer ist dennoch zuviel.
Der ÖGV fordert, dass endlich damit Schluss sein muss, dass Arbeitgeber für 100 Prozent aller Unfälle aufzukommen haben, wenn nur etwa acht Prozent davon in ihrem Bereich anfallen. Es ist schon eine sehr grobe Asymmetrie, wenn für diese acht Prozent, 1,4 Prozent der Löhne und Gehälter vom Arbeitgeber zu bezahlen sind, während die im Bereich des Arbeitnehmers liegenden 92 Prozent ab 2004 mit 0,1 Prozent von dessen Entgelt bezahlt werden - bis jetzt war er kostenlos versichert.
Kostenwahrheit zur Zeit der Gründung der Unfallversicherung durch Bismarck 1884 ist etwas anderes als 2003!
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