pts20030828002 Politik/Recht

Gewerbeverein fordert, Sonderzahlungen auf Grundgehalt zu beschränken

Seit 1978 artete in Kollektivverträgen dieser Entgeltsbestandteil aus


Wien (pts002/28.08.2003/08:05) In einem Generalkollektivvertrag aus 1978 wurden Sonderzahlungen der Höhe nach definiert. Zu Weihnachten und für den Urlaub gab es je einen Monatslohn oder ein Monatsgehalt. Zwischenzeitlich fand in den wirtschaftlichen Boomjahren in den verschiedensten Branchenkollektivverträgen ein Wildwuchs an Zulagen statt, die für die Berechnung dieser Gratifikationen als Basis herangezogen werden. Die flaue heimische Wirtschaftslage - so der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) - sollte hier wieder eine Rückkehr zum Normalen - dem Grundlohn bringen.

Anders sieht das der VwGH in einem Urteil zum Bauhilfsgewerbe - einem Wirtschaftssektor, in welchem die Umsätze in den letzten zwei Jahren um 25 Prozent einbrachen. Eine "wolkig formulierte" Stelle in diesem KV wurde sofort zum Anlass genommen, noch einmal "draufzusatteln": Sämtliche geleistete Stunden, etwa Überstunden oder Reisezeiten sind in die Bemessung von Weihnachts- und Urlaubsgeld einzubeziehen. Schon gut, dass im VwGH derart begnadete Wirtschaftsexperten sitzen; jedenfalls wissen sie, dass ihr eigener Bezug aus dem Bundesrechenamt kommt.

Aber auch die Arbeiterkammer heizt dazu noch ein. Vor dem Fenster noch 30° Sonnenglut schreibt sie bereits auf ihrer Homepage: "Das sind die Regeln: Jetzt wird es wieder fällig, das Weihnachtsgeld". Da müssen sich die Kämmerer aber noch etwas gedulden. Zuerst sind zum Sommerausklang noch die Pensionisten dran!

Wobei sich ja die Arbeiterkammer nicht zu gut vorkommt, die Lohnnebenkosten allgemein als viel zu niedrig anzusehen. Der Standort wäre ja gar nicht gefährdet - so diese Fraktion der Wirtschaftsexperten. Dass eine AK noch auf den Riesenbeitrag der Arbeitgeber zur Unfallversicherung stolz ist, versteht man: Geschehen doch mehr als 80 Prozent aller Unfälle im Fun- oder Haushaltsbereich. Sollen die blöden Arbeitgeber dafür voll zahlen. Was allerdings die AK von einer hohen Lohnsummensteuer, von der U-Bahnabgabe oder vom FLAF hat, der ja fast nicht mehr für Familienleistungen herangezogen wird oder von einem IES-Fonds, der für Zwangsarbeiterentschädigungen verwendet wird, was aus dem Budget kommen müsste, ist unverständlich. Hauptsache, die Arbeitgeber triffts. Jedenfalls so lange sie noch existieren!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Dr. Herwig Kainz
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