pts20030915012 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Gewerbeverein dankt KHG für eine Mrd. ÖBB Einsparung bis 2010!

Bleibt die Frage, warum unter Grasser der ÖBB-Bundeszuschuss explodierte!


Wien (pts012/15.09.2003/10:30) Dem ÖVP-Pressedienst vom 17.9.1999 entnimmt man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV): "ÖVP-Verkehrssprecher Abg.z.NR Mag. Helmut Kukacka: Was in diesem Zusammenhang besonders bedauerlich ist, ist die Tatsache, dass sich dieser Budgetbetrag (ÖBB-Bundeszuschuss) seit dem Jahr 1991, also seit das neue Bundesbahngesetz eingeführt wurde, nicht verringert, sondern leider erhöht hat, nämlich von 28,7 Milliarden auf 35,9 Milliarden Schilling. Dieser Entwicklung muss entgegengesteuert werden, sonst hat die Bahnausgliederung budgetpolitisch überhaupt keinen Sinn gemacht." Zitat Ende! 35,9 Mrd. Schilling sind 2,6 Mrd. EUR.

Kurz danach kam Grasser in die Regierung. Derzeit halten wir bei einem Bundeszuschuss für die ÖBB von 4,4 Mrd EUR. Das ist eine satte Steigerung von 1,8 Mrd. EUR unter Grasser oder 69 Prozent. In den neun Jahren vor Grasser legte der Bundeszuschuss lediglich! um 25 Prozent zu.

Nun schwingt sich Marketing-Genie Grasser doch wahrhaftig auf, uns Steuerzahlern mitzuteilen, dass bis 2010 der staatliche ÖBB-Zuschuss um eine Milliarde EUR sinken wird. Er verschweigt allerdings, dass in den Jahren 2004 bis 2007 erst einmal vom Steuerzahler 4,6 Mrd. EUR jährlich für vollkommen ungerechtfertigte ÖBB-Privilegien hinzublättern sind. Erst 2008 wird dieser Betrag moderat auf 4,1 Mrd. EUR sinken. Jetzt stellt uns KHG gönnerhaft in Aussicht, dass wir 2010 mit 3,4 Mrd. EUR ÖBB-Bundeszuschuss das Auslangen finden werden!

Stellt sich die Frage, was Grasser von 2000 bis 2003 getan hat. Konnte sich Herr vorm Walde den ÖBB-Bundeszuschuss ganz einfach in der Himmelpfortgasse abholen?

Der ÖGV fordert, dass Grasser den ÖBB-Bundeszuschuss raschest auf 2,6 Mrd. EUR zurückfährt - dem Wert von 1999. Dazu wird es allerdings notwendig sein, das ÖBB-Dienstrecht auch unter Eingriff in bestehende Rechte sofort jenem der Privatwirtschaft anzupassen.

Es kann ja etwa nicht wahr sein, dass Neu-ÖBBler (ab 1996) für ihre beitragsorientierte Pensionskasse (im Gegensatz zu einer leistungsorientierten, bei der eine fixe Pension versprochen wird) die Zusage einer Nachschusspflicht haben. Beträgt die Rendite im Schnitt der vergangenen fünf Jahre nicht mindestens fünf Prozent, so verpflichtet sich die ÖBB zu einer Nachzahlung. Die Blöden sind dabei die Steuerzahler - deren "Anwalt" KHG möge tätig werden!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Dr. Herwig Kainz
Tel.: 01-587-36/3330
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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