Gewerbeverein: Gesetz gemacht - nicht viel dabei gedacht!
ABGB-Novelle gegen Entzug von Licht und Luft nur für Grundstückseigentümer!
Wien (pts001/09.09.2003/08:10) Nicht viel gedacht zu haben, scheint man sich bei der Novellierung des ABGB hinsichtlich Nachbarschaftsschutz bei Licht- und Luftentzug durch Pflanzen und Bäume. Der als Gesetzesentwurf formulierte § 364 Abs.3 ABGB bezieht sich lediglich auf den Grundstückseigentümer als Geschädigten. Nachteile können aber auch einem Wohnungseigentümer aus diesen Einwirkungen entstehen - so der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV).
Nachdem der OGH schon mehrfach die Emission von Schattenwurf und schlechter Durchlüftung zugunsten der Geschädigten entschied, bequemte sich das Justizministerium noch in der Regierung Schüssel I eine Gesetzesänderung vorzulegen. Ihre Wirksamkeit wurde mit 1.1.2003 vorgesehen. Der Koalitionsbruch vor einem Jahr verursachte dann ein "Zurück an den Start"!
Wie so oft, sieht der ÖGV auch bei dieser Novelle wieder eine grobe Vernachlässigung eines systemischen Denkansatzes bei der Gesetzeswerdung. Nicht nur Grundstückseigentümer können durch Entzug von Licht und Luft geschädigt werden - auch Besitzer einer Eigentumswohnung oder sogar Mieter. In beiden letztgenannten Fällen - es kann sich sogar um Bäume auf dem eigenen Grund handeln - kommt der Geschädigte nach der derzeitig vorgesehenen Regelung nur schwer zu seinem Recht - möglicherweise sogar nur via OGH.
Dass Wohnungseigentümer eines Hauses unterschiedliche Interessen haben können, liegt auf der Hand. Der ebenerdig wohnende sieht in eine grüne Gruft und bezahlt enorme Heizungs- und Beleuchtungskosten, während dem Dachbewohner die Verteidigung des Lebensraumes seiner geliebten Eichkätzchen wichtiger erscheint. Der Gesetzgeber möge diesem Umstand Rechnung tragen und den Gesetzesentwurf auf geschädigte Wohnungseigentümer ausdehnen.
Kuriosum am Rande: Das für 1.1.2003 geplante Gesetz soll nun erst Mitte 2004 in Kraft treten. Warum, steht in den Sternen - in jenen die der Geschädigte aber gar nicht sieht, weil ihm der Wald, den er vor lauter Bäumen auch nicht sieht, die Aussicht verstellt. Macht nichts, soll er eineinhalb Jahre länger teure Licht- und Energiekosten zahlen und so die Umwelt - gesetzlich verordnet - verpesten!
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