Gewerbeverein: E-Procurement und Bestbieterprinzip: Ein Widerspruch in sich!
Privat ist das Beste gerade gut genug - im Staat wird auf Billigstdorfer gesetzt
Wien (pts055/02.06.2004/19:40) Die EU-Vergaberichtlinien stellen es dem jeweiligen Mitgliedsland frei, sich für das Billigstbieter- oder das Bestbieterprinzip im Vergaberecht zu entscheiden. Österreich entschied sich für das Bestbieterprinzip. Die nunmehr drohende Einführung von E-Procurement (der Preis für ein Vorhaben wird elektronisch so lange heruntergesteigert, bis der letzte Grenzbetrieb zuschlägt und danach zusperrt) in Österreich ist somit ein klarer Verstoß gegen die heimische Rechtsordnung - meinen der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) und der Verband Österreichischer Stuckateure und Trockenausbauunternehmungen (VÖTB).
E-Procurement mag zwar dort wirkungsvoll sein, wo eine Leistung exakt zu bestimmen ist. Das trifft im wesentlichen, dann zu, wenn etwa zwei Millionen Rückblickspiegel geordert werden. Im Baubereich ist allerdings noch immer die Qualität der auszuführenden Arbeit, aber auch die Qualität des ausführenden Unternehmens ein wesentliches Kriterium für die Leistungserbringung nach Bestpreisprinzip.
So unterziehen sich etwa die VÖTB-Mitgliedsbetriebe (www.trockenausbauer.at) einem peniblen Zertifizierungsverfahren, das bei Erfüllen zahlreicher Qualitätskriterien zur Verleihung des VÖTB-Gütesiegels führt. Solche Unternehmen werden laufend fachlich, betriebswirtschaftlich und arbeitsrechtlich jeweils von unabhängigen Prüfungsstellen hin genauestens überprüft.
Es verwundert daher - so jedenfalls ÖGV und VÖTB - dass sich Österreich so sehr für E-Procurement im öffentlichen Vergabeverfahren stark macht, wo doch vollkommen klar ist, dass das Billigstbieterprinzip (das bei einer Versteigerung nun einmal die Grundlage der Entscheidungsfindung ist) ausschließlich nicht vom österreichischen Gesetzgeber gemeint ist.
VÖTB und ÖGV warnen daher davor, E-Procurement bei Vergaben im öffentlich-rechtlichen Bausektor anzuwenden. Dies könnte für die ausschreibende Institution - und damit für den Steuerzahler - zu teuren rechtlichen Verfahren führen.
Es ist in diesem Zusammenhang schon merkwürdig, wenn sich der Bundeskanzler in einem Interview zu seinem höchst persönlichen Eierkauf mitteilt: "Mein oberstes Prinzip dabei: Ich achte auf die Qualität. Ich entscheide mich bewusst für das Gute, für das was mir und meiner Familie schmeckt."
Das "Gute für den Steuerzahler" - nämlich Qualität - scheint unserem Regierungschef allerdings egal zu sein. Hauptsache die Republik und ihre Institutionen kaufen billig ein! Da wird elektronisch herunter gesteigert - auf Teufel komm' raus!
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