Gewerbeverein: Da ist eine von 400 Richtlinien durchgerutscht -
eh nur die zur Meinungsfreiheit!
Wien (pts051/26.05.2004/19:35) Eine Podiumsdiskussion im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV) brachte es zu Tage: Unbeschlagen sind unsere Vertreter im Europaparlament zu Brüssel und Strassburg nicht. Allerdings schockte die Aussage der MdEP Maria Berger doch sehr: Wer über 400 Richtlinien und Verordnungen verabschiedet, der kann schon einmal einen Fehler machen. Bedenklich, wenn es sich dabei um eine Richtlinie handelt, die die Meinungs- und Pressefreiheit abschafft!
Noch-nicht-MdEP Andreas Mölzer sieht das vom EU-Parlament mehrheitlich mit den Stimmen der Sozialdemokratie und Grünen Europas verfügte Tabakwerbe- und -berichterstattungsverbot puritanisch, calvinistisch und schlicht lächerlich.
MdEP Othmar Karas berichtete, dass die ÖVP-Fraktion im Strassburger Parlament geschlossen gegen das Tabakwerbe- und -berichterstattungsverbot gestimmt hat. Diese Gruppierung hat auch gegen diese Maßnahmen, die die Grundrechte in Frage stellen, beim Europäischen Gerichtshof Beschwerde eingelegt. Generell ist die Europa-ÖVP gegen alle Werbeverbote. Sie führen zu Entmündigungen der Bevölkerung. Ein Faktum, das die öffentliche Debatte zum jeweiligen Thema nur verhindert.
Maria Berger stimmte zweimal gegen den Richtlinien-Entwurf, nach dem der EuGH ihn schon einmal kippte. Wie die Erfahrungen in anderen Staaten zeigen, führen Werbeverbote nicht dazu, Jugendliche vom Rauchen abzuhalten. Allerdings gab es in den Reihen der österreichischen EU-Sozialdemokraten sehr wohl Richtlinien-Befürworter. Grundsätzlich steht Berger auf dem Standpunkt, dass die EU gar nicht die Kompetenz hatte, diese Richtlinie zu erlassen. Sie stellt eine klare Subsidiaritätsverletzung dar. Ein Vorstoß der Briten - die ja sonst in der EU nicht sehr aktiv seien - steht am Ursprung dieses Sündenfalls. Sie forderte die österreichische Bundesregierung auf, gegen die Richtlinie beim EuGH zu klagen. Immerhin - so Berger - ortet sie eine "zizerlweise Abschaffung der Pressefreiheit", wobei dieser konkrete Anlassfall ein Mosaiksteinchen sei.
Berger sieht die Richtlinie aber nicht gerade als Sündenfall: Sie hält die Einschränkung von Meinungs- und Medienfreiheit im Zusammenhang mit dem Tabakwerbe- und -berichterstattungsverbot für geringfügig. Schließlich gibt es ja auch Einschränkungen, wenn der persönliche Bereich einer der Berichterstattung "zum Opfer fallenden Person" verletzt wird.
Unbeantwortet blieb an diesem Abend, der mit exzellenter Sachkenntnis von Klaus Emmerich moderiert wurde, die Frage, ob, was nun bei Tabak beginnt bei Alkohol, ungesunden Nahrungsmitteln etc. fortgesetzt wird. Ebenfalls keine Antwort kam auf die Frage, ob denn Zigarren- und Weinbeschreibungen in Restaurants ebenfalls der Richtlinie, die am 1.8.2005 in heimisches Recht umgesetzt wird, unterliegen.
Dass uns unwürdige Zustände wie in Irland blühen könnten, wo der Zug an der Zigarette mit dem Frieren bei minus zwanzig Grad im Freien vor dem Lokal bestraft wird, schließt Berger nicht aus. Hebel dafür ist der Arbeitnehmerschutz!
Ein Abend der informativ war - wir wissen nun, wer das Grundrecht Meinungs- und Medienfreiheit auf Europebene einschränkte - aber viele Fragen offen ließ! Trotzdem hat nun der Wähler, dem Grundrechte etwas bedeuten eine vage Entscheidungsgrundlage für den 13. Juni!
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