Gewerbeverein: Ob Beamte kündbar sind, weiß offenbar nur der liebe Gott!
Arbeitsrechtler Mazal fallen dazu nur Floskeln und Fragesätze ein!
Wien (pts052/30.09.2004/21:47) Es ist ja wohl eine Kernfrage dieser Republik, wie man die 350.000 überflüssig aber wahrlich nicht umsonst eingestellten Beamten steuerzahlerverträglich abbauen kann. Klare Antwort erhoffte man sich im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV) von dem in der aktuellen Ausgabe des Wirtschaftsrechtsmagazins Ecolex veröffentlichten Aufsatz des beamteten Arbeitsrechtlers Wolfgang Mazal zum Thema "Pragmatisierungen aufheben?". Mazal war immerhin an vorderster Front bei der ÖBB-Dienstrechtsreform als Berater tätig.
Neu scheint ja das Problem nicht zu sein, denn immerhin wurde zumindest zu Ende der Monarchie 1918 bis 1933 das Beamtenheer von 300.000 auf 169.000 geschrumpft. (Zum Vergleich dazu: Heute beschäftigen wir 750.000 öffentlich-rechtlich Bedienstete)
Mazal nähert sich dem Thema sehr vorsichtig - verständlich ist er doch befangen. Ein paar Kernthesen sollen aber den p.t. Unterthanen der Beamten nicht vorenthalten bleiben: . Der Beamten-Kündigungsschutz genießt - so Mazal - als vermögenswertes Recht aus der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie heraus, sowie aus dem Gleichheitsgrundsatz generell umfassenden Schutz. Ein fixer Arbeitsplatz ist somit Vermögen. Das müssen wohl arme, vermögenslose Schweine sein, die als Unternehmer oder Mitarbeiter in der freien Wirtschaft tätig sind. . Dass der Vertrauensschutz als MazalOsches Argument nicht fehlen darf, versteht sich von selbst. Kündigungsschutz von Beamten sei deshalb "unantastbar", so Mazal. Man fragt sich nur, wie das mit den inzwischen ca. zwanzig "Vertrauensschützen" in Österreich so ist. Jedenfalls hat der Verfassungsgerichtshof nichts dabei gefunden, dass eine im Jahr 2000 47-jährige ASVG-Versicherte damals glauben durfte, mit 55 Jahren in Pension gehen zu können und nun mit knapp 60 gehen darf. Auf nichts ist so wenig Verlass in diesem Land, wie auf den Vertrauensschutz! . Eine kleine Kündigungsmöglichkeit von Beamten sieht Mazal denn doch: Wenn jemand die Ungnade der späten Geburt genießt - somit jünger ist - könnte der Staat, wenn es ihm finanziell dreckig geht, kündigen können. Mazals Aufsatz endet im Übrigen mit einer Unzahl von Fragesätzen, die klar stellen, dass offenbar nicht einmal renommierte Arbeitsrechtler wie er, das Thema durchblicken oder aus Befangenheit gar nicht kritisch angehen wollen.
Die Republik Österreich - die verglichen mit Deutschland - nahezu doppelt soviele Öffentlich-rechtliche beschäftigt, wird dringendst gebeten, sich einmal des Themas anzunehmen. Es kann ja nicht sein, dass 25 Prozent der Beschäftigten in diesem Land in vermeintlich unkündbaren Dienstverhältnissen tätig sind, und das auf Kosten der restlichen 75 Prozent in der freien Wirtschaft. Eine Verwaltungsreform kann erst angepackt werden, wenn diese Kernfrage der Kündbarkeit von Beamten geklärt ist.
Der Österreich-Konvent wäre dafür das passende Gremium. Aber Vorsicht, da sitzen wieder mehrheitlich öffentlich-rechtlich Bedienstete und die werden einen Teufel für die Abschaffung der Unkündbarkeit Beamter tun!
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