pts20050306002 Politik/Recht, Handel/Dienstleistungen

Gewerbeverein: Bekommen wir die Ramadan-Reisekostenregelung?

Die diversen Finanzbehörden mögen sich auf eine Rechtsansicht einigen!


Wien (pts002/06.03.2005/21:25) Verwaltungsgerichtshof und diverse Unabhängige Finanzsenate (UFS) haben eine Meinung, das Finanzministerium eine diametral andere. Nein - es geht nicht um Grassers Homepage-Finanzierung. Es geht darum, ob bei eintägigen Fahrten, das Mittagessen außerhalb der Dienststelle als Werbungskosten steuerlich anerkannt wird. Die h.o. Behörden mögen sich zu einer einhelligen Rechtsmeinung durchringen - mahnt der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) ein.

Eine Reise liegt vor - so das Einkommenssteuergesetz - wenn sie
+ aus beruflichem Grund mindestens 25 km von der Betriebsstätte wegführt,
+ mehr als drei Stunden dauert und
+ kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird.

Klüger gibt sich da etwa der UFS Wien:
Bei eintägigen Fahrten, so meint er, liegt kein steuerlich zu berücksichtigender Verpflegungsmehraufwand vor, wenn Frühstück und Abendessen im eigenen Haushalt eingenommen wird. Das Konsumentenverhalten im Erwerbsleben hat sich halt im Laufe der Zeit verändert.

Klar, für streng gläubige Muslime gilt im Fastenmonat Ramadan, dass Nahrung nur vor und nach Sonnenauf- bzw. -untergang eingenommen werden darf. Offenbar sitzen im UFS Wien bereits so viele Muslime, dass sie auf die strenge Einhaltung der Fastenregelung dringen - und das das ganze Jahr über.

Der ÖGV fordert alle mit Finanzangelegenheiten Betroffenen auf, eine einheitliche Regelung zu treffen. Noch nehmen zahlreiche Menschen in Österreich neben einem Müsliriegel eine volle Mittagsverpflegung ein. Eine Ramadan-Regelung entspricht nicht den Usancen unserer Kultur.

Die Folge könnte nämlich sein, dass künftig Arbeitgeber ihren Eintagesreisenden keine Tagesdiäten mehr zahlen, weil VwGH und UFS auf diesem Standpunkt stehen.

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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