pts20050524056 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Gewerbeverein: Ausweitung der SV-Beitragsgrundlagen - nicht gerade kreativ!

Arbeitnehmer Beitragserhöhungen sind der Schlüssel zur Sanierung der KV!


Wien (pts056/24.05.2005/21:44) Wenn nun der ÖAAB und Hauptverbandschef Erich Laminger auf die Gewerkschaftsleier der Ausweitung der Beitragsrundlagen auf Kapitaleinkünfte anspringen, haben sie offenbar nicht viel dabei nachgedacht - meint man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).

Primär geht es um die Finanzierung der ausufernden Kosten der Krankenversicherung. Dort erhält - ob arm oder reich - jeder die gleichen Leistungen. Nämlich eine medizinische Behandlung - hoffentlich nach state of the art. Variabel ist lediglich das Krankengeld - wenn es überhaupt je anfällt. Schon der deutsche Sozialexperte Rürup trat deswegen stets für Kopfprämien zur Krankenversicherung und nicht für ans Einkommen gekoppelte Prozentsätze ein.

Da Beitragsbemessungen darüber hinaus zumeist für alle Sozialversicherungsarten gleich vorgenommen werden, ist die Ausweitung auf Miet-, Zins- und Kapitaleinkünfte schlicht als Humbug zu bezeichnen.

+ Mit dieser Berechnung würden zwei unterschiedliche Beitragsgrundlagen entstehen; eine für Arbeitgeber, die ja nicht für die Mieteinnahmen ihrer Mitarbeiter aufkommen können und eine abweichende für den Mitarbeiter selbst. Wie daraus Leistungen errechnet werden, kann nur eine Geheimwissenschaft sein.
+ Für Einkünfte über der Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 3.630 EUR p.M.) wirken sich Miet- oder Kapitaleinkünfte überhaupt nicht aus. Man trifft daher mit der Regelung der Ausweitung der SV-Beitragsgrundlagen lediglich Leute, die in der Aufbauphase ihres bescheidenen Vermögens sind - will man das denn wirklich?
+ Über eine Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlagen kommt man aber auch nicht weiter. Dieses Verfahren führt ab Pensionsbezug zu höheren Leistungen, die dem Generationenvertrag entsprechend von den jungen Zahlern zu leisten sind. Darauf hat der ÖGV bereits bei der dümmlichen Über-Fünf-Prozent-Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlagen zum 1.1.2005 hingewiesen.

Der ÖGV sieht - schon um nicht bei den Lohnnebenkosten treibend zu wirken - eine Reform der Kassen generell entweder in einer Aufstockung der Selbstbehalte (bleibt dann noch etwas von einer Versicherung über?) oder in einer Anhebung ausschließlich des Arbeitnehmerbeitrags zur Sozialversicherung.

Man kann auch der Idee nichts abgewinnen, etwa die 3,75 Prozent Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung in den Lohn einzurechnen. Mit jeder Lohnerhöhung dynamisiert man dann nämlich die Arbeitskosten beträchtlich. Und das kann dem Wirtschaftsstandort wahrlich nicht nützen!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
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