pts20050614055 Politik/Recht, Produkte/Innovationen

Gewerbeverein: Die Versicherung von Kunst hat ihre Tücken!

Erfreuen Sie sich Ihrer Kunstwerke trotzdem - aber sind Sie auf der Hut!


Wien (pts055/14.06.2005/20:24) Vor voll besetztem Auditorium diskutierten im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV) Experten unter der Moderation von New Business Chefredakteur Paul Jezek die rechtlichen und versicherungsmäßigen Rahmenbedingungen zum Thema Kunst.

Christie's Österreich Statthalterin Angela Baillou ging dabei in ihrem Statement auf die Feststellung des Wertes eines Kunstwerkes besonders ein. Der Preis richtet sich nach Ähnlichem, das in der jüngeren Vergangenheit am Markt einen Wert erzielte. "Wir müssen beweisen, dass der Preis auch tatsächlich zu erzielen ist", lautet die Vorgabe von Christie's. Schätzmeister - das Honorar beträgt 900 britische Pfund pro Tag plus Anreise und Übernachtung - legen den für Christie's wichtigen Wert am internationalen Markt fest. Wobei es drei Levels der Wertermittlung gibt:
+ Den oberen Schätzwert,
+ jenen Wert, um ein ähnliches Stück zu kaufen und
+ jenen, den ein identes Kunstwerk kosten würde. Letzterer liegt beim Doppelten des oberen Schätzwertes.

Rechtsanwalt Andreas Cwitkovits - Schwerpunkt Kunstrecht - betonte, dass wie im gewöhnlichen Geschäftsleben auch am Kunstmarkt zwischenzeitlich Due Diligance (übersetzt "besondere Sorgfalt") als Methode der Wertermittlung state-of-the-art ist. Sach- und Rechtsmängel können das Geschäft beeinträchtigen. Im zentraleuropäischen Raum gilt im Gegensatz zu USA der gutgläubige Erwerb. Allerdings dürfen je nach Stärkeverhältnis in der Verkäufer-/Käuferbeziehung Prüfpflicht und im Verhältnis Kunsthändler zu Privatsammler auch die Beratungspflicht nicht unterschätzt werden. Zahlreiche Register zeigen heute ziemlich genau, was am Kunstmarkt redlich zu erwerben ist.

In seinen sehr emphatischen Ausführungen ging Musiker und Skulpturensammler René Clemencic auf seine Beziehung zu Kunst und seine Sammlerleidenschaft ein. Ihm nimmt man ab, dass er nie Spekulant und stets Kunstliebhaber war und - wie er betonte - dies bis zu seinem Tod bleiben wird. Für Clemencic hat die Skulptur ein unendliches Leben - er bezieht sich dabei auf die stets wechselnde Aspekthaftigkeit. Beim Bild ist das für ihn nicht so ausgeprägt. Dass man zum Sammeln Geld braucht, stellt auch Clemencic nicht in Frage. Skulpturen sind jedenfalls günstiger als Bilder zu erwerben. Moden spielen in beiden Bereichen eine fundamentale Rolle - Kunst ist ein äußerst volatiler Markt.

Sehr überzeugend brachte dann Alfred Schönburg-Hartenstein - Chef des Versicherungs-Maklerbüros Hans Windisch-Graetz und Präsident des Verbandes Österreichischer Versicherungsmakler (VÖVM) - die Notwendigkeit eines ausreichenden Versicherungsschutzes für Kunstwerke in die Diskussion ein. Wer ist in der Haushaltsversicherung nicht unterversichert? Im Schadensfall wird sich jede Versicherung sofort auf diesen Punkt stürzen. Aussagekräftige Unterlagen von wertvollen Kunstwerken sind auf jeden Fall anzulegen. Will man den Liebhaberwert versichert wissen, gibt es dafür spezielle Vereinbarungen.
Schönburg-Hartenstein betonte, dass im Normalfall eine Haushaltsversicherung mit besonderen Bedingungen zum Schutz der Kunstwerke ausreicht. Nur wenn man an die Öffentlichkeit geht, müssen spezielle Versicherungen abgeschlossen werden. Er empfiehlt, dem englischen Standard entsprechend eine All-Risks-Versicherung abzuschließen. Insbesondere große Versicherer wie Generali, Uniqa oder Allianz versorgen das Segment der gehobenen Klientel mit guten Produkten. Schönburg-Hartenstein ging auf Vor- und Nachteile von - den Polizzen beigefügten - detaillierten Verzeichnissen ein. Zweifellos ist jede Diskrepanz ausgeschlossen, wenn ein derartiges Verzeichnis vorliegt. Man muss aber bedenken, dass sich die Werte von Kunstwerken oft rasant verändern. Und dann sind Verzeichnisse all zu oft zum Nachteil des Versicherten.
Tücken liegen insbesondere in einer möglichen Unterversicherung, aber auch im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen. So gibt es einen großen Versicherer, der etwa Silber in der Haushaltsversicherung ausschließt. Auf diese Finten kommt allerdings nur ein versierter Makler.

Der rechtliche Rahmen - der Ankauf von Restitutionsgütern konnte bei der Fülle des Themas gar nicht behandelt werden - und der ausreichende Versicherungsschutz sind wesentliche Punkte, die der Sammler bei seinen Überlegungen mit einzubeziehen hat. Das soll ihm aber die Liebe zu seinem Kunstwerk - die René Clemencic so nachvollziehbar und gefühlvoll ausdrückte - nicht vermiesen.

Die ÖGV-Veranstaltung dazu könnte der erste Schritt sein, den Bewusstseinprozess diesbezüglich zu schärfen, um der nachhaltigen Freude noch mehr Bedeutung zu verleihen.

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
|