Gewerbeverein: Was hinten raus kommt, ist bei der EU oft mehr als dürftig!
Wer so seine Entscheidungen trifft, dem sollte man das Budget kürzen!
Wien (pts001/19.06.2005/21:34) Wie Demokratie in der EU aussieht, will der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) gerne am Mitentscheidungsverfahren der EU bei Rechtsmaterien dokumentieren. Das Verfahren erklärt möglicherweise, warum durch Streichung unnötiger Bürokratie, die in allen Sektoren der EU anzutreffen ist, doch ein Einsparungseffekt erzielbar gewesen wäre! Wie meinte doch schon seinerzeit der deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl: "Entscheidend ist, was hinten raus kommt"!
Das Verfahren der Rechtsetzung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die Bedienungsanleitung eines DVD-Players ist im Vergleich dazu ein Stabreim.
Also:
+ Die Kommission erstellt Vorschläge.
+ Diese gehen ans Europäische Parlament, das Stellungnahmen dazu abgibt.
+ Diese werden zusammen mit dem Rat der EU zu einem Gemeinsamen Standpunkt zusammengefasst.
+ In der Zweiten Lesung kann es zur Annahme oder Ablehnung kommen.
+ Gibt es Abänderungen mit absoluter Mehrheit dann beginnt
+ die Dritte Lesung: Die Kommission übernimmt oder verweigert die gemachten Abänderungen.
+ Lehnt der Rat der EU diese Abänderungen ab, kommt die Materie
+ in den Vermittlungsausschuss, gelangt man dort zu einer Einigung, dann
+ erst erfolgt die Bestätigung durch Rat und Parlament.
Es kann aber auch rascher durch gewunken werden. Die Kommission macht Vorschläge, unterbreitet sie dem Parlament und danach dem Rat und wenn keine Änderungen der Materie vorgenommen werden, erfolgt die Verabschiedung des Rechtsaktes.
Wer sich solchermaßen förmlich mit der linken Hand am rechten Ohrwaschl kratzt, der braucht sich nicht zu wundern, dass er immense Transaktionskosten verursacht, die Nettozahler aufzubringen haben.
Vielleicht könnte man die EU-Rechtsetzung einmal etwas überarbeiten. Hilfreich wäre hier der Rat der heimischen Nationalratsabgeordneten. Die winken ja ohne jegliche Notwendigkeit via VP/FP-Initiativantrag (!) etwa das unnötigste Gesetz im Arbeitsrechtssektor durch das Parlament. Geregelt wird die Konkurrenzklausel für Arbeiter und der Ausbildungskostenrückersatz. Der ÖGV berichtete darüber und weiß nach Befragung ausgewiesener heimischer Arbeitsrechtsexperten noch immer nicht, was das Ganze soll?
Jedenfalls: Entscheidend ist, was hinten raus kommt!
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