pts20050712045 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

ÖGV: Was tun die denn mit den irr hohen Arbeitslosenversicherungsbeiträgen?

Beiträge bei uns, bei halber Arbeitslosenrate fast so hoch wie in Deutschland!


Wien (pts045/12.07.2005/21:06) 6,5 Prozent - je zur Hälfte davon zahlen Arbeitgeber und -nehmer - betragen die Beiträge zur deutschen Arbeitslosenversicherung. Sie sollen nach den Plänen von Angela Merkel auf 4,5 Prozent geschrumpft werden. In Ihrem vorgestern vorgelegten Regierungsprogramm ist der einprägsame Satz zu finden: "Der (deutsche) Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung hat international Rekordniveau". In Österreich ist der vergleichbare Satz sechs Prozent, hat also ebenso Rekordniveau! Wenn nun die Deutschen - infolge der Wiedervereinigung - etwa die doppelte Arbeitslosenrate verglichen mit Österreich aufweisen, dann fragt man sich, wie das AMS wirtschaftet - so der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV)?

Der Fairness halber muss vermerkt werden, dass in Deutschland die Höchstbeitragsgrundlage 5.200 EUR beträgt, in Österreich 3.630 EUR. Aber natürlich werden auch die Leistungen auf Basis der Höchstbeitragsgrundlagen berechnet!

Dass diese Auffälligkeit in der Performance des heimischen AMS noch niemandem ins Auge gesprungen ist, wird als merkwürdig empfunden. Immerhin benchmarkt man ja alles Mögliche auf dieser Welt.

Deutschland West - die alten Bundesländer - weist keine von Österreich unterschiedliche Arbeitslosenrate auf. Die Frage bleibt im Raum. Was macht das heimische AMS mit derart viel Geld?

Merkels Ankündigung mit dem Beitrag zur deutschen Arbeitslosenversicherung von nunmehr 6,5 Prozent im Falle ihrer Kanzlerschaft auf 4,5 Prozent zurück zu gehen, macht darüber hinaus nachdenklich. Wenngleich natürlich da Einiges zu den Ländern und Kommunen und möglicherweise zur Mehrwertsteuer hin verlagert wird.

Wenn in Österreich die Wirtschaftlichkeit des AMS im Zuge eines Vergleichs mit Deutschland noch nicht durchleuchtet wurde, dann ist es nun höchste Zeit, dass uns der Rechnungshof erklärt, warum bei doppelter Arbeitslosenrate dort, nahezu gleich hohe Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in beiden Ländern zu zahlen sind!

Wir sind überzeugt, dass auch zur Klärung dieser augenscheinlichen Diskrepanz unseren Politikern irgend ein wunderschöner Stehsatz oder eine eloquente Worthülse einfallen wird.

Als Wirtschaftsinteressensvertretung wird sich der ÖGV nicht damit abspeisen lassen. Gab es doch in der Regierungserklärung 2000 schon die festgeschriebene Absicht ab 2001 die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um ein halbes Prozent zu senken, was eine Senkung der Lohnnebenkosten von einer Viertel Milliarde EUR gebracht hätte! - Hätte!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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