pts20050922047 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Gewerbeverein: Mahlzeit beim Staatsbankett - vom Koch ohne Berechtigung!

Bei öffentlichen Aufträgen bis 20.000 EUR ist keine Befugnis nachzuweisen!


Wien (pts047/22.09.2005/21:36) Es war schon seit dem Bundesvergabegesetz 2002 so und daran soll sich auch in dessen Neufassung, die ab Februar 2006 in Kraft tritt, nichts ändern. Bei öffentlich-rechtlichen Aufträgen bis zu einer Wertgrenze von 20.000 EUR besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers, die Gewerbeberechtigung des Auftragnehmers zu prüfen. Das kann dann dazu führen, dass das Staatsbankett von einem Hobbykoch gecatert wird. Ob dies im Sinne der Auftraggeber, wie eines fairen Wettbewerbs ist, möge jeder Leser selbst beantworten - so der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV).

Es geht ja nicht nur um den Koch und das Staatsbankett. Es geht schlicht um das Prinzip, wofür wir noch Befähigungsbeweise brauchen, wenn selbst öffentlich-rechtliche Stellen diese nicht prüfen. Es könnte ja auch einmal sein, dass eine ärztliche Reihenuntersuchung öffentlich im Wege der Direktvergabe im Wert von unter 20.000 EUR nachgefragt wird. Auch dann ist es nicht erforderlich, die ärztliche Befähigung seitens des behördlichen Auftraggebers zu prüfen.

In einem Land, in dem Arbeitsbefugnisse - meist zum Zweck der Umgehung einer nicht erhältlichen Beschäftigungsbewilligung - bereits inflationär an Ein-Mann-Unternehmer aus den neuen EU-Ländern förmlich von der Rolle gerissen werden, mag wohl eine Gewerbeberechtigung tatsächlich wenig Sinn machen.

Aber dann ist ja auch die Frage legitim, warum wir uns das ganze Vergabeverfahren antun? Immerhin weisen Experten darauf hin, dass die Transaktionskosten dafür - also die Administration - genau so teuer ist, wie die volkswirtschaftliche Ersparnis.

Also kann auch mit dem neuen Bundesvergabegesetz unter 20.000 EUR ohne jeglichen Nachweis der Befugnis öffentliches Geld ausgegeben werden. Dabei wären hier die Transaktionskosten minimal. Eine kopierte - nicht notariell beglaubigte - Gewerbeberechtigung müsste öffentliche Auftraggeber eigentlich ruhig schlafen lassen und wäre mit Transaktionskosten von 40c verbunden.

Aber die ungeprüfte Direktvergabe von Miniaufträgen (20.000 EUR sind immerhin 275.000 Altschilling) konnte schon immer so gehandhabt werden!
Mahlzeit, beim Staatsbankett!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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