pts20051009004 Politik/Recht

Gewerbeverein: Mit diesem Arbeitsrecht lässt sich kein Staat machen!

Ein Zehntel der 1000 Seiten Gesetze und biederer Menschenverstand reichen!


Wien (pts004/09.10.2005/20:23) Man dachte ja, dass diese Angelegenheit aus der Welt wäre, wo sich doch im Arbeitsrecht Einiges bewegt hat. So ist etwa die klein karierte Regelung weg, dass bei einer Fünftage-Urlaubsregelung ein allenfalls in der Urlaubszeit liegender Samstagsfeiertag nicht zu einem zusätzlichen Freizeittag führt. Klein kariert bleibt aber etwa die Regelung, wer die Kosten für eine ärztliche Bestätigung betreffend Pflegefreistellung naher Angehöriger bezahlt: Noch immer der Arbeitgeber.

Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) sieht nicht ein, dass der Nachweis eines Krankenstandes sehr wohl vom Arzt kostenfrei für den Arbeitgeber zu bestätigen ist, jener für eine Pflegefreistellung allerdings nicht. Und in einen Vordruck Name des Pflegebedürftigen und den Pflegezeitraum einzutragen, wird ja wohl nicht gerade die ärztliche Kapazität wesentlich strapazieren.

Sieht man das Ganze im Umfeld der E-Card, deren Nutzen für den Arzt um überwiegend Arbeitgebergeld lange Zeit im Fernsehen teuer beworben wurde, dann ist es noch unverständlicher, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

Unternehmer dürfen alle Dienstleistungen für die öffentliche Hand kostenlos verrichten - will aber ein Unternehmer einmal eine Bestätigung die in 30 Sekunden anzufertigen ist, dann wird darüber eine ärztliche Honorarnote gelegt, die der Arbeitgeber zu bezahlen hat.
1000 Seiten Arbeitsrecht-Gesetzestext sehen diesen Abrechnungsmodus gar nicht so vor. Um die Finte der Bezahlung der ärztlichen Pflegefreistellungsbestätigung zu finden, bedurfte es erst oberstgerichtlicher Entscheidungen, durch die sich der mittelständische Unternehmer nun auch noch durchkämpfen darf.

Gerade dieses mickrige Exempel österreichischen ArbeitsUNrechts zeigt, wie bitter es notwendig ist, die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und -nehmer rechtlich so zu gestalten, dass nicht massenhaft Transaktionskosten in eigene Personalverrechner und ausgelagerte Steuerberatungskanzleien fließen.

Komprimiert die 1000 Seiten Arbeitsrecht auf simple hundert und zählt auf den biederen Menschenverstand. Der Wirtschaftsstandort wird es euch danken!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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